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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

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+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

Was bleibt zu tun?

Trotz der bisher aufgezeigten Probleme sollte im Sinne der Lärmminderung am Arbeitsplatz und in der Umgebung das beschriebene Konzept weiterverfolgt werden. Jedoch sind einige Änderungen und Optimierungen erforderlich um das Thema „Sell and Buy Quiet“ zu einem Erfolg zu führen. Dazu geeignete Maßnahmen wären z.B.:

  • ein besseres Marketing von „Sell und Buy Quiet“ wobei pekuniäre Vorteile für die Unternehmen und die Umwelt aufgezeigt werden sollten;
  • die Entwicklung eines einfachen Verfahrens für kleine und mittlere Unternehmen zur Schallprognose (Gefährdungsbeurteilung) wie in der LärmVibrationsArbSchV gefordert;
  • die Entwicklung einfacher verständlicher Geräuschemissionsinformationen, zusätzlich zu den dB(A) Werten für die Geräuschemissionsgrößen z.B.
    • Schaffung von Emissionsklassen ähnlich der Ökodesign-Richtlinie (Bild 9),
    • Auslobung branchenspezifischer Preise für besonders leise Neuentwicklungen
    • Engagierte Fortführung des Blauen Engels „Weil lärmarm“
  • der Aufbau einer belastbaren Datenbank über Geräuschemissionswerte von Maschinen;
  • der öffentliche Bereich sollte grundsätzlich bei jeder Beschaffungsmaßnahme Anforderungen an die Geräuschemission von neu zu beschaffenden Maschinen stellen;
  • Sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich müssen sich Vorteile durch die Benutzung von leisen Maschinen ergeben;
  • Geräuschemissionsangaben müssen Bestandteil der vertraglichen Leistungen eines Kaufvertrags sein!

Vor dem Hintergrund der zurzeit laufenden Diskussionen in der EU zur Revision der OND und MR bestehen zumindest Chancen, hier entsprechende Veränderungen und Ergänzungen zu erreichen. Aber auch in Deutschland selber ist es möglich, in der täglichen Praxis das Thema ernsthaft zu verfolgen. Das ist auch in Einzelfällen durchaus zu beobachten. So gibt es zunehmend Unternehmen, die sich bemühen sachgerechtere Geräuschemissionsangaben zu liefern. Der technische Fortschritt durch akkubetriebene Werkzeuge ist in Bezug auf die Geräuschemission im positiven Sinne so dramatisch, dass auch öffentliche Beschaffer inzwischen erkannt haben, dass z.B. kommunale Betriebe durch Festlegung von Geräuschemissionsobergrenzen die Lieferanten zwingen, akkubetriebene Geräte für die Landschaftspflege anzubieten. Dies führt zu Lärmminderungen, die bisher als nicht erreichbar galten. Wie hoch das Potential durch eine sachgerechte Auswahl eines leisen Produktes sein kann, soll hier am Beispiel von Häckslern gezeigt werden. Die von der EU finanzierte ODELIA-Studie [14] ergab das in Bild 10 dargestellte Ergebnis für die Geräuschemission von Häckslern verschiedener Leistungsklassen.

Betrachtet man den durch eine rote vertikale Linie gekennzeichneten Leistungsbereich von etwa 14 KW ergibt sich eine Spanne der auftretenden A-bewerteten Schallleistungspegel von etwa 30 dB! Das bedeutet in etwa, dass 1.000 der leisen Häcksler gleichzeitig betrieben werden könnten, um das gleiche Geräusch wie die des einen lauten Häckslers zu erreichen. Zugegeben, dies ist ein extremer Wert. Die Praxis, siehe dazu auch die leider inzwischen nicht mehr aktuellen VDI ETS Richtlinien, zeigt jedoch, dass bei der überwiegenden Mehrheit der Maschinen eine Spanne von 10 bis 20 dB nicht untypisch ist.

Letztlich kann man nur an alle Beteiligten, aber besonders an die professionellen Einkäufer in der Industrie oder in den kommunalen Betrieben und die normalen Konsumenten appellieren, die schon bisher verfügbaren Informationen auch zu nutzen.