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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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Straßenverkehrslärm


Lärm, der von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahn, Bundes-, Landes-, Gemeindestraße) oder öffentlichen Parkplätzen ausgeht, bezeichnet man als Straßenverkehrslärm.

Der Straßenverkehrslärm stellt die bedeutendste Lärmquelle in der Bundesrepublik Deutschland dar. Heutige Pkw, Lkw und Busse sind durch technische Verbesserungen zwar leiser als Fahrzeuge der früheren Generation, dennoch nimmt der Straßenverkehrslärm durch einen kontinuierlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens zu.

Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Für neue Straßen oder bei wesentlichen Änderungen einer bestehenden Straße sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte für den Beurteilungspegel des Straßenlärms festgelegt. Bei bestehenden Straßen gibt es keine verbindlichen Regelungen. Dennoch besteht in machen Situationen die Möglichkeit einer Lärmminderung. Dabei handelt es sich um so genannte Lärmsanierungen, die erst bei sehr hohen Belastungen durchgeführt werden. Bei Straßen in der Baulast des Bundes wird sie als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt.

Die Immissionen des Straßenverkehrs werden z.B. durch die Anzahl der Fahrzeuge und deren Geschwindigkeit, durch den Fahrbahnbelag, die Reifen und den Abstand des Immissionsortes zur Straße beeinflusst. Im Bereich des Straßenverkehrs gibt es somit viele Möglichkeiten zur Verringerung der Lärmbelastung.