Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA
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Lärm ist Geräusch, das stört. Im Folgenden werden Erläuterungen zu Lärm durch Brummen oder Dröhnen gegeben, also zu tieffrequenten Geräuschen und zu Infraschall. Derartige Geräusche rufen oftmals schon eine Belästigung hervor, wenn sie hörbar sind. Die Hörschwelle bzw. Wahrnehmungsschwelle unterscheidet sich von Mensch zu Mensch, so dass mancher derartige Geräusche hört, die andere nicht bemerken. Das hat Auswirkungen auf die Belästigungsreaktion.
Die Hörschwelle und die Belästigungsschwelle liegen nahe beieinander und gehen, je tiefer das Geräusch wird, ineinander über. Anders als bei üblichen Umgebungsgeräuschen werden das Brummen oder Dröhnen oft nur innerhalb von Gebäuden und auch nur in einzelnen Räumen wahrgenommen, während es außerhalb der Gebäude kaum oder gar nicht vorhanden zu sein scheint. Dieser physikalisch begründete Effekt erschwert die Suche nach der Quelle dieses Lärms wie ein weiterer Effekt, nämlich die Schwierigkeit die Richtung zu bestimmen, aus der das Geräusch kommt. Zudem dämpft die Luft tieffrequente Geräusche im Unterschied zu „normalen“ Geräuschen, wie z.B. aus dem Straßenverkehr, praktisch nicht. Geschlossene Fenster und leichte Wände bewirken im Vergleich zu üblichem Umgebungslärm lediglich eine geringe Dämpfung.
Hier werden einige Möglichkeiten vorgeschlagen, was Betroffene gegen eine Belästigung durch tieffrequente Geräusche oder Infraschall tun können:
Mögliche Ansprechpartner sind:
Die Rechtsgrundlagen zum Schutz gegen tieffrequente Geräusche sind schwach. Einige Anforderungen werden in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm angeführt. Dort sind beispielhaft Schallquellen aufgezählt, die tieffrequente Geräusche verursachen können, wie
Zudem weist die TA Lärm darauf hin, dass bestimmte Anlagen tieffrequente Schwingungen in den Boden eintragen können, die vom Boden übertragen werden und in Räumen tieffrequente Geräusche verursachen können. Die TA Lärm gibt keinen Beurteilungsmaßstab vor, sondern verweist zur Ermittlung und Bewertung tieffrequenter Geräusche auf die DIN 45680 mit dem zugehörigen Beiblatt. Dort finden sich keine Grenzwerte, sondern Anhaltswerte. Sie geben eine Orientierung, ob die Belastung so stark ist, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollen.
Weitergehende Informationen zu den physikalischen Eigenschaften von tieffrequentem und Infraschall, zu Gehörsinn und Wahrnehmung, zu dessen Ermittlung und Bewertung sowie zu Gegenmaßnahmen finden Sie hier.