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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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Schienenverkehrslärm


Lärm von Fahrzeugen auf Schienenwegen (Schienenwege der Eisenbahnen und Straßenbahnen) wird als Schienenverkehrslärm angesehen, durch den sich ca. 16 Millionen Menschen in Deutschland belästigt fühlen.

Eine generelle Regelung zum Schutz vor Schienenverkehrslärm gibt es in Deutschland nicht. Lediglich beim Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Schienenweges sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Immissionsgrenzwerte festgelegt. Für bestehende Schienenwege gibt es keine verbindlichen Regelungen. Jedoch können, wie beim Straßenverkehrslärm, als freiwillige Leistung so genannte Lärmsanierungen durchgeführt werden. Die Immissionsgrenzwerte der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sind aber deutlich höher als bei der Lärmvorsorge.

Die Immissionen des Schienenverkehrs werden durch zahlreiche Parameter beeinflusst. Besonders die Anzahl und Art der Schienenfahrzeuge, deren Geschwindigkeit und der Abstand des Immissionsortes zum Schienenweg spielen für die Lärmbelästigung der Anwohner eine große Rolle, so dass in vielerlei Hinsicht Potential zur Verringerung der Lärmbelastung vorhanden ist.