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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

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Lärm am Arbeitsplatz

In Deutschland sind einige Millionen Menschen an ihrem Arbeitsplatz häufig starken Geräuschbelastungen ausgesetzt.

Da mit zunehmender Lautstärke und Dauer der Geräusche die irreparablen, körperlichen Schäden am Gehörsystem zunehmen, sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer festgelegt. Der über die Zeit (Achtstundenschicht) gemittelte  Lärmexpositionspegel darf 80 dB(A) nicht überschreiten. Wenn dieser Auslösewert nicht eingehalten wird, muss der Arbeitgeber dem Beschäftigten

einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Sobald der Pegel über 85 dB(A) liegt, muss gewährleistet sein, dass der Gehörschutz vom Arbeitnehmer getragen wird.

Bei Lärmarbeitern besteht die Gefahr an Lärmschwerhörigkeit zu erkranken. Hierbei sterben die Haarzellen im Innenohr ab. Diese wandeln ansonsten die Schallwellen in elektrische Signale um, die dem Gehirn zugeleitet werden und dort die Hörempfindung auslösen. Diese Entwicklung geht in der Regel langsam und kaum merklich vor sich. Da diese Haarzellen nicht regenerationsfähig sind, entsteht nach dem Absterben ein bleibender Hörschaden. Die Hörfähigkeit nimmt ab. Doch nicht nur die absolute Empfi ndlichkeit für Einzeltöne sinkt, sondern es nimmt auch die Fähigkeit ab, Nutzsignale von Störsignalen zu unterscheiden (z.B. Telefonklingeln unter der laufenden Dusche).