Termine
Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

Statuskonferenz des Umweltbundesamts zum Urbanen Umweltschutz

Am 28.06.2022 hat das Umweltbundesamt (UBA) die Statuskonferenz „Urbaner Umweltschutz – Wege von der Forschung in die Umsetzung“ als Präsenzveranstaltung in Erfurt durchgeführt. An der Konferenz nahmen etwa 100 Personen teil. Organisiert wurde die Veranstaltung vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu).

Ziel der Konferenz war zum einen die Vorstellung der gebündelten Forschungsergebnisse des UBA zum Urbanen Umweltschutz und zum anderen die Diskussion der Umsetzung der Ergebnisse in die Praxis.

Das Thema Urbaner Umweltschutz ist eine Querschnittsaufgabe des UBA, in das 30 Fachgebiete – das sind die unteren Arbeitseinheiten des UBA – involviert sind. Der Urbane Umweltschutz als strategische Forschungsagenda wurde seit etwa 2015 entwickelt und auf einer Konferenz und in einem Bericht vom April 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt (siehe https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/broschuere_urbaner_umweltschutz_final.pdf).

Die zentralen Botschaften der Diskussion zur Umsetzung in die Praxis waren: Die Städte und Gemeinden brauchen zum einen dafür deutlich mehr Personal. Projekte der Verkehrswende, z.B. mit ihren positiven Folgen für mehr Klimaschutz, geringeren Belastungen durch Luftschadstoffe und Lärm, vermindertem Flächenverbrauch, höherer Aufenthaltsqualität in den Städten usw. erfordern eine intensive und darum aufwändige Öffentlichkeitsbeteiligung. Zum anderen brauchen die Kommunen für ihre Planungs- und Rechtssicherheit klare Vorgaben – ggf. also mehr Festlegungen in gesetzlichen Regelungen (wie sie z.B. für den Lärmschutz durchaus existieren und hilfreich sind).

Zu den vielfältigen Themen des Urbanen Umweltschutzes zählt eben auch der Lärmschutz in unseren Städten. Der Lärmschutz wurde explizit in einem der fünf parallelen Dialogforen unter der Fragestellung „Weniger Lärm, mehr Lebensqualität: Wie können wir das erreichen?“ diskutiert. Der ALD hat an diesem Forum teilgenommen. Bezeichnend für den Lärm als „unterschätzte“ Umweltbelastung und in Konkurrenz zu den dominanten aktuellen und dringlichen Themen wie dem Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität war die geringe Teilnehmerzahl in diesem Forum (neben den vier „offiziellen“ Vertretern des Veranstalters nur vier weitere Personen).

Umweltbundesamt und Difu haben in diesem Forum wichtige UBA-Projekte zum städtischen Lärmschutz vorgestellt (z.B. aktueller Stand der Lärmwirkungsforschung, Lösungsansätze zum Konflikt von Innenentwicklung und Lärmschutz – darüber hat der ALD wiederholt in seinen Newslettern berichtet). Zudem wurde zu zwei laufenden Aktivitäten des UBA berichtet:

  • Ableitung von lärmspezifischen Zielen im Rahmen des Vorhabens „Ziele für einen umfassenden urbanen Umweltschutz“, das noch bis zum 30.09.2022 läuft und in dem eine überschaubare Anzahl von Kenngrößen festgelegt werden sollen, die „ein breites Spektrum an umweltrelevanten Zielen abdecken“. Das Lärmschutzziel bezieht sich auf den Straßenverkehr als wichtigste Quelle und sieht vor, die Zahl der über einem gewichteten Tag-Abend-Nacht-Pegel (dem Lden der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm) von 55 dB(A) Belasteten bis 2030 um 30 % zu reduzieren.
  • Das UBA-Forschungsvorhaben "Gesamtlärmbewertung – Umsetzungskonzept und Planspiel“ wurde kurz vorgestellt und der Regelungsentwurf zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm (Gesetz zum Schutz vor gesundheitsschädlichem Lärm – LärmSchG) erläutert. Das Vorhaben wird Ende 2022 abgeschlossen werden. Das UBA wird dem BMU einen Regelungsvorschlag unterbreiten, der einklagbare Grenzwerte zur Vermeidung gesundheitsschädlicher Geräuschexpositionen einführen wird (Tag/Nacht-Pegel für den Gesamtlärm von 65/55 dB(A) sowie Grenzwerte für zusätzliche Aufwachreaktionen) (siehe auch ALD-Panel zum Gesamtlärm in diesem Newsletter).

Erinnert sei daran, dass sich nach wie vor auf der Internetseite des UBA differenziertere Formulierungen von Zielwerten der (Verkehrs)Lärmbekämpfung finden (siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm#zielwerte-der-larmbekampfung):

  • „Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken sollten 65 dB(A) tags beziehungsweise 55 dB(A) nachts nicht überschritten werden (Minimalziel).
  • Zur Vermeidung erheblicher Belästigungen sollten die Belastungen auf 55 dB(A) tags beziehungsweise 45 dB(A) nachts gesenkt werden (Mittleres Ziel).
  • Langfristig sollten Werte von 50 dB(A) tags beziehungsweise 40 dB(A) nachts angestrebt werden (Optimaler Schutz).

Im UBA-Konzept für die „Stadt für Morgen“ von 2017 wird als mittelfristiges Ziel (Zeithorizont bis 2030) für den Lärmschutz formuliert:

Lärmbelastungen von LeqTag > 50 dB(A) und LeqNacht > 40 dB(A), die durch technische Geräuschquellen verursacht sind, werden vermieden“.

Der ALD hält es für die weitere Diskussion der Schutzziele gegen Umgebungslärm für dringend geboten, dass das UBA sowohl hinsichtlich der Indikatoren wie der beeinträchtigungsbezogenen Zielwerte ein konsistentes und wirkungsseitig begründetes Konzept vorlegt.