Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

Mehr Mittel im neuen Bundeshaushalt 2022 für die Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes

Das Bundeskabinett hat am 16. März den Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt beschlossen (https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001000.pdf). Der Bundestag hat am 25. März 2022 den Entwurf zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überweisen. Die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Bundestag ist für den 3. Juni 2022 vorgesehen (siehe https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw12-de-einbringung-haushaltsgesetz-884196 ).

Im Bundeshaushalt werden bekanntlich auch die Mittel für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes und die Auslösewerte der Lärmsanierung festgelegt (Titel 89105 – 742).

In 2022 können insgesamt 185 Mio. € ausgegeben werden. Im Vergleich zu 2021 bedeutet das eine Erhöhung der Mittel um 46 Mio. € oder 33 %. Damit kann die Lärmsanierung beschleunigt werden. Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums ist der neue Haushaltsansatz auch für die Folgejahre vorgesehen.

Der Haushaltstitel erlaubt darüber hinaus die Verwendung von bis zu 25 Mio. € für innovative Lärmminderungs- und Erschütterungsmaßnahmen am Fahrweg.