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Umweltbundesamt (UBA) schlägt ein neues Steuer- und Abgabenkonzept für einen klimaschonenden und sozial gerechten Verkehr bis 2050 vor

Das UBA konstatiert: „Das aktuelle System zur Besteuerung von Mobilität stammt aus einem „fossilen Zeitalter“. Es passt nicht mehr zu den Anforderungen an eine nachhaltige, gerechte, individuelle Mobilität – und das umso weniger, je anspruchsvoller der Gesetzgeber die Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren neu justiert und verschärft. Das System aus Steuern und Abgaben im Verkehr muss anders ausgerichtet werden“. Es muss das Erreichen der Klimaziele ermöglichen, mehr Gerechtigkeit schaffen und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates sicherstellen.

Die Vorschläge hat das UBA in einem Forschungsprojekt entwickeln lassen und im letzten Jahr publiziert.

UBA (2021): Mobilität in die Zukunft steuern: Gerecht, individuell und nachhaltig. Texte 85/2021, November 2021 (siehe www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/3521/publikationen/2021-11-18_texte_85-2021_mobilitaet-zukunft-steuern.pdf)

Eine anschauliche Kurzfassung ist im Januar 2022 erschienen.

UBA (2022): Mobilität neu steuern Ein Steuer- und Abgabenkonzept für klimaschonenden und sozial gerechten Verkehr bis 2050, Januar 2022 (siehe https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/2022_fb_mobilitaet_neu_steuern_bf.pdf)

Ab etwa 2033 wird nach diesem Vorschlag eine fahrleistungsabhängige Pkw- und Lkw-Maut das Gesamtaufkommen der Steuern und Abgaben zu dominieren beginnen und 2050 fast ausschließliche Finanzierungsquelle sein. Für den Lärm schlägt das UBA die Internalisierung der externen Lärmkosten in der Kfz-Maut vor.