Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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Um die beträchtlichen Defizite beim Schutz vor Verkehrslärm weiter gezielt abzubauen, hat die 98. Umweltministerkonferenz (UMK) am 13. Mai 2022 evaluierte Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland beschlossen:
Im Ergebnis der ersten europaweiten Lärmkartierung hatte die 77. UMK bereits 2011 festgestellt, dass ein hoher Handlungsbedarf zum Schutz vor Umgebungslärm in Deutschland besteht. Eine große Anzahl Betroffener ist durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr Lärm belastet, der die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung überschreitet. Aus Erfahrungen mit der Erstellung von Lärmaktionsplänen wurde deutlich, dass die bestehenden rechtlichen und finanziellen Rahmenregelungen die Lärmprobleme nicht ausreichend lösen können. Die UMK hatte daher die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) beauftragt, unter Einbeziehung der Verkehrsseite Eckpunkte für eine Verbesserung des Lärmschutzes in Deutschland zu erarbeiten. Die 81. UMK verabschiedete 2013 das Eckpunktepapier und sprach sich für eine zeitnahe Umsetzung der darin verankerten Forderungen aus. Einige wurden in der Zwischenzeit umgesetzt:
Dennoch bestehen weiter beträchtliche Defizite im Verkehrslärmschutz. Nach wie vor fehlen rechtliche Instrumente zur Begrenzung oder Minderung der wachsenden Lärmbelastung der Bevölkerung, die an bestehenden Straßen oder Schienenwegen wohnt. EU-Regelungen zu Emissionsbegrenzungen von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen schöpfen das vorhandene technische Potential nur unzureichend aus. Für einen angemessenen Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm sind zeitnah weitere Änderungen der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich. Daher beauftragte die UMK 2020 eine Evaluierung der Eckpunkte für eine Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland von 2013.
Unter Einbeziehung der Verkehrsseite wurden prioritäre Zielstellungen herausgearbeitet, die sich auf fünf Themenbereiche (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, laute Kraftfahrzeuge und verkehrsträgerübergreifende Belange) fokussieren. Die Kernforderungen lauten:
I. Straßenverkehr
II. Schienenverkehr
III. Flugverkehr
IV. Laute Kraftfahrzeuge
V. Verkehrsträgerübergreifende Belange
Weitergehende Hintergrundinformationen zu allen Kernforderungen sind in einem Hintergrundpapier zusammengefasst (https://www.lai-immissionsschutz.de/Veroeffentlichungen-67.html). Parallel zur Überarbeitung des UMK-Eckpunktepapiers zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes berief die Verkehrsministerkonferenz (VMK) auf ihrer Sitzung im April 2021 ebenfalls eine länderoffene Arbeitsgruppe zum Zwecke der Erarbeitung eines Handlungsvorschlags für einen verbesserten, verkehrsträgerübergreifenden Verkehrslärmschutz in Deutschland ein. Die Handlungsempfehlungen (siehe https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/21-12-09-10-vmk/21-12-09-10-bericht-ad-hoc-ag-laermschutz-4-3.pdf?__blob=publicationFile&v=2) wurden von der VMK im Herbst 2021 vorgelegt (Beschluss zu TOP 4.3 unter https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/21-12-09-10-vmk/21-12-09-10-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die UMK spricht sich mit Beschluss ihrer 97. Sitzung dafür aus, perspektivisch eine ressortübergreifende UMK/VMK-Arbeitsgruppe einzurichten, die ein gemeinsames Umsetzungskonzept für die Handlungsvorschläge erarbeitet und dessen Realisierung begleitet.
Mit der Fortschreibung der Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland werden ambitionierte Ziele formuliert, die zentrale Forderungen des ALD aufgreifen. Für eine nachhaltige Reduktion der Lärmbelastungen bedarf es in einem folgenden Schritt die Entwicklung einer harmonisierten und verbindlich geregelten Gesamtstrategie zur Minderung des Verkehrslärms.