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Umweltministerkonferenz beschließt aktualisierte Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland

Um die beträchtlichen Defizite beim Schutz vor Verkehrslärm weiter gezielt abzubauen, hat die 98. Umweltministerkonferenz (UMK) am 13. Mai 2022 evaluierte Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland beschlossen:

Im Ergebnis der ersten europaweiten Lärmkartierung hatte die 77. UMK bereits 2011 festgestellt, dass ein hoher Handlungsbedarf zum Schutz vor Umgebungslärm in Deutschland besteht. Eine große Anzahl Betroffener ist durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr Lärm belastet, der die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung über­schreitet. Aus Erfahrungen mit der Erstellung von Lärmaktionsplänen wurde deutlich, dass die bestehenden rechtlichen und finanziellen Rahmenregelungen die Lärmprobleme nicht aus­reichend lösen können. Die UMK hatte daher die Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) beauftragt, unter Einbeziehung der Verkehrs­seite Eckpunkte für eine Verbesserung des Lärmschutzes in Deutschland zu erarbeiten. Die 81. UMK verabschiedete 2013 das Eckpunktepapier und sprach sich für eine zeitnahe Umsetzung der darin verankerten Forderungen aus. Einige wurden in der Zwischenzeit umgesetzt:

  • so erfolgte eine Absenkung der Sanierungswerte sowohl beim Straßen- als auch beim Schienenverkehr
  • mit der Einführung der RLS-19 wurden weitere lärmmindernde Fahrbahnbeläge als Regelbauweise anerkannt
  • die Zuständigkeit der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes liegt nun beim Eisenbahn-Bundesamt,
  • der Schienenbonus ist sowohl bei Neu- und Ausbauvorhaben als auch bei der Lärmsanierung weggefallen und
  • mit dem Schienenlärmschutzgesetz (SchLärmSchG) wurde ein ordnungsrechtlicher Rahmen zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen geschaffen.

Dennoch bestehen weiter beträchtliche Defizite im Verkehrslärmschutz. Nach wie vor fehlen rechtliche Instrumente zur Begrenzung oder Minderung der wachsenden Lärmbelastung der Bevölkerung, die an bestehenden Straßen oder Schienenwegen wohnt. EU-Regelungen zu Emissionsbegrenzungen von Straßen-, Schienen- und Luftfahrzeugen schöpfen das vorhandene technische Potential nur unzureichend aus. Für einen angemessenen Schutz der Bevölkerung vor möglichen gesundheitlichen Aus­wirkungen von Verkehrslärm sind zeitnah weitere Änderungen der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erforderlich. Daher beauftragte die UMK 2020 eine Evaluierung der Eckpunkte für eine Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland von 2013.

Unter Einbeziehung der Verkehrsseite wurden prioritäre Zielstellungen herausgearbeitet, die sich auf fünf Themenbereiche (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, laute Kraftfahrzeuge und verkehrsträgerübergreifende Belange) fokussieren. Die Kernforderungen lauten:

I. Straßenverkehr

  • Verbesserung des baulichen Lärmschutzes an Bestandsstraßen
  • Förderprogramm für die Lärmsanierung an Straßen in kommunaler Baulast
  • Erleichterte Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen

II. Schienenverkehr

  • Lärmgrenzwerte für Bestandsstrecken einführen
  • Maximalpegelkriterium zur Vermeidung von Aufwachreaktionen erarbeiten
  • Anforderungen für einen guten akustischen Zustand von Rädern und Gleisen definieren

III. Flugverkehr

  • Entwicklung eines nationalen Luftverkehrskonzeptes
  • Novellierung der Rechtsgrundlagen zum Schutz vor Fluglärm
  • Stärkung des aktiven Lärmschutzes

IV. Laute Kraftfahrzeuge

  • Genehmigungs- und Zulassungsregelungen überarbeiten
  • Verkehrsbeschränkungen an besonders von motorisierten Freizeitverkehren belasteten Strecken erleichternDurchsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten verbessern
  • Durchsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten verbessern

V. Verkehrsträgerübergreifende Belange

  • Anordnungsgrundlagen für Maßnahmen der Lärmaktionsplanung ertüchtigen
  • Rechtliche Grundlagen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz schaffen
  • Harmonisierung der nationalen und europäischen Berechnungsverfahren zum Verkehrslärm

Weitergehende Hintergrundinformationen zu allen Kernforderungen sind in einem Hintergrundpapier zusammengefasst (https://www.lai-immissionsschutz.de/Veroeffentlichungen-67.html). Parallel zur Überarbeitung des UMK-Eckpunktepapiers zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes berief die Verkehrsministerkonferenz (VMK) auf ihrer Sitzung im April 2021 ebenfalls eine länderoffene Arbeitsgruppe zum Zwecke der Erarbeitung eines Handlungsvorschlags für einen verbesserten, verkehrsträgerübergreifenden Verkehrslärmschutz in Deutschland ein. Die Handlungsempfehlungen (siehe https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/21-12-09-10-vmk/21-12-09-10-bericht-ad-hoc-ag-laermschutz-4-3.pdf?__blob=publicationFile&v=2) wurden von der VMK im Herbst 2021 vorgelegt (Beschluss zu TOP 4.3 unter https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/21-12-09-10-vmk/21-12-09-10-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Die UMK spricht sich mit Beschluss ihrer 97. Sitzung dafür aus, perspektivisch eine ressortübergreifende UMK/VMK-Arbeitsgruppe einzurichten, die ein gemeinsames Umsetzungskonzept für die Handlungsvorschläge erarbeitet und dessen Realisierung begleitet.

Mit der Fortschreibung der Eckpunkte zur Verbesserung des Verkehrslärmschutzes in Deutschland werden ambitionierte Ziele formuliert, die zentrale Forderungen des ALD aufgreifen. Für eine nachhaltige Reduktion der Lärmbelastungen bedarf es in einem folgenden Schritt die Entwicklung einer harmonisierten und verbindlich geregelten Gesamtstrategie zur Minderung des Verkehrslärms.