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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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Kartierung der Geräuschbelastungen durch den Eisenbahnverkehr in Deutschland

Aktuell läuft bekanntlich die 4. Runde der Minderung des Umgebungslärms gemäß den Vorgaben der Europäischen Union. Bis zum 30.06.2022 waren europaweit in einem ersten Schritt die Geräuschbelastungen zu ermitteln („Lärmkartierung“), bis zum Sommer 2024 sind dann die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne zu entwickeln. Das Eisenbahn-Bundesamt, das für die Kartierung der Geräuschbelastungen durch die Eisenbahnen in Deutschland zuständig ist, hat in vorbildlicher Weise pünktlich zum Termin seine Kartierung veröffentlicht. (siehe https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/Ballungsraeume/be/be_node.html). Unter der Internet-Adresse https://geoportal.eisenbahn-bundesamt.de/ können sowohl die Verkehrsdaten, die Isophonen und die Belastetenzahlen zu bestimmten Streckenabschnitten oder Ortschaften eingesehen werden.

Die Kartierung 2022 stand vor besonderen Herausforderungen: Zum ersten Mal ist die Ermittlung der Belastungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten nach einheitlichen Verfahren vorzunehmen, die unter dem Akronym CNOSSOS firmieren. Sie sind in Deutschland als nationale Vorgaben eingeführt worden (siehe ALD- Newsletter Nr. 4/2021, Abschnitt 3.4 „EU-Richtlinie zum Umgebungslärm – Umsetzung der Gemeinsamen Methoden der Lärmbewertung in deutsches Recht“). Die Kartierungsrunden 3 und 4 sind deshalb nicht vergleichbar.

„Eine weitere Neuerung in der Runde 4 ist, dass das EBA das gesamte Netz der Eisenbahnen des Bundes kartiert. Somit berücksichtigt das EBA neben den 17.000 Streckenkilometern der Umgebungslärmkartierung weitere rund 16.000 Streckenkilometer, die nach der Richtlinie nicht kartierungspflichtig sind. Mit der Runde 4 der Lärmkartierung werden Lärmkarten und Belastetenstatistiken für das gesamte Netz der DB von mehr als 33.000 Streckenkilometern zur Verfügung stehen.“

Das EBA plant eine zweiphasige, achtwöchige Online-Beteiligung der Öffentlichkeit und der Ballungsräume im 3. Quartal 2022 und im 4. Quartal 2023.

Bei den geänderten Berechnungsverfahren ist die BEB „Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm“ (BEB) besonders relevant. Im Unterschied zur bisherigen nationalen Vorgehensweise (proportionale Zuordnung der Betroffenen zu allen Immissionsorten einer Fassade) sind jetzt die Betroffenen in einem Medianverfahren den 50 % der lautesten Fassadenpunkte zuzuordnen. Das kann zu einer deutlichen Verschiebung der Betroffenen in die höheren Pegelklassen führen. Auf der anderen Seite sind die Geräuschemissionen der Güterwagen durch die Umrüstung deutlich zurückgegangen. Durch diese gegenläufigen Effekte wird die reale Abnahme der Emissionen ggf. nicht mehr sichtbar. Abbildung 1 zeigt den Vergleich der Kartierungen in 2017 und 2022 in Berlin. Es ist eine deutliche Zunahme der Belastungen zu erkennen, im unteren Pegelbereich verdoppeln sich in etwa die Zahlen, bei den höchsten Belastungen ergibt sich das 20fache.