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Lärmschutz aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes

Die Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat im Februar 2022 den Bericht „Lärmschutz aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes nach den WHO-Leitlinien für Umgebungslärm 2018“ publiziert (Internet-Adresse: https://www.hamburg.de/contentblob/16305876/a6a73adf08f06564a34cded677cf854a/data/bericht-laermschutz-aus-sicht-des-umweltbezogenen-gesundheitsschutzes-download.pdf).

Sie begründet die Herausgabe des Berichts wie folgt: „Über Entwicklungen im Lärmschutz wird vornehmlich in Umwelt-, Verkehrs- und Baugremien diskutiert und gerungen. Der Gesundheitsbereich hat sich mit seinen Anliegen bislang wenig eingebracht. Hierin sah die LAUG ein Defizit und nahm dies zum Anlass, diese Thematik für ihren Bereich aufzuarbeiten und in einem Bericht die Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes darzustellen, denn Lärmschutz ist Gesundheitsschutz.“

„Die Gesundheitsministerkonferenz hat den Bericht zur Kenntnis genommen und ist der Auffassung, dass für ein hohes gesundheitliches Schutzniveau eine Verbesserung des Lärmschutzes auf allen im Bericht beschriebenen Ebenen erforderlich ist und Handlungsbedarf besteht.“

Die LAUG hat auf der Basis des Berichtes im Juni 2022 ein Positionspapier erarbeitet und publiziert, in dem zur Stärkung der gesundheitlichen Belange beim Lärmschutz die folgenden Forderungen aufgestellt und inhaltlich konkretisiert werden:

1. Stärkere Berücksichtigung des vorsorgenden Gesundheitsschutzes bei Lärmgrenzsetzung

2. Schnellere Umsetzung der Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung

3. Absenkung der Lärm-Gefahrenschwelle im Verkehrsbereich

4. Berücksichtigung wirkungsbasierter Maximalpegelkriterien

5. Berücksichtigung des Gesamtlärms

6. Ausreichender Schutz vor Lärm im Außenbereich

7. Weiterentwicklung der Regulierung zum Schutz vor tieffrequentem Schall

8. Schaffung und Erhaltung ruhiger Gebiete und Ruheinseln

9. Stärkung gesundheitsförderlicher Raumnutzungskonzepte

10. Lärmvermeidung schon in Planungsprozessen

11. Vorrang für aktive Schallschutzmaßnahmen

12. Beibehaltung des Verursacherprinzips

13. Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeitskriterien

Beispielhaft seien hier die Positionen zu den Schutzzielen zitiert:

  • Die Festsetzung von Lärmgrenzen ist stärker am vorsorgenden Gesundheitsschutz auszurichten
  • Die Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung müssen stärker und schneller Eingang in die Lärmschutzregelungen finden. Die Zielwerte der WHO (Night Noise Guidelines 2009 und die Leitlinien-Werte 2018) sollten als Orientierung zur Formulierung von Anforderungen an den Lärmschutz dienen.
  • Die bislang als Gefahrenschwelle herangezogenen Lärmpegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts, die die WHO-Leitlinienwerte bis zu 15 dB überschreiten, müssen kurzfristig mindestens um 5 dB und mittelfristig um 10 dB gesenkt werden (z.B. in der 16. BImSchV).“

Konkret bedeutet dies, dass als Zielwert für den nächtlichen Schutz in Abweichung von den WHO-Vorschlägen 2018 ein Mittelungspegel von 40 dB(A) gemäß den Night Noise Guidelines vorgeschlagen wird.

Das Positionspapier ist seit Juli 2022 ebenfalls über die Internetseiten der Hamburger Verbraucherschutzbehörde abrufbar: https://www.hamburg.de/contentblob/16351718/ff9048c9378120552c098448c663972b/data/laug-positionspapier-laermschutz.pdf

Der ALD ist schon seit langem für eine verstärkte Beteiligung des Gesundheitssektors beim Lärmschutz eingetreten und begrüßt deshalb die aktuellen Aktivitäten der LAUG sehr.