Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA
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Am 2. Dezember 2022 führte der ALD in Hamburg das ALD-Panel "Windradlärm" durch.
Das im Koalitionsvertrag fixierte Ziel, die Energieversorgung in Deutschland forciert auf erneuerbare Energiequellen umzustellen, verlangt einen verstärkten Ausbau bei den Windenergieanlagen. Durch das Wind-an-Land-Gesetz werden die Länder zur planerischen Ausweisung eines konkret vorgegebenen Anteils der Landesfläche verpflichtet, der Ende des Jahres 2032 für den Bau von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stehen hat. Verfehlt ein Land das Planungsziel, so entfallen die nach Planungsrecht geltenden Abstandsregelungen und die Privilegierung nach Baurecht lebt wieder auf.
Interessant ist, dass Abstriche beim Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Lärm lediglich temporär Abstriche gemacht werden. Diese betreffen lediglich den Wegfall des geräuschreduzierten Nachtbetriebs, um in der aktuell angespannten Situation bei der Stromerzeugung durch fossile Quellen eine Geringe Reserve bei den Windenergieanlagen zu erschließen.
Das Spannungsfeld zwischen den ambitionierten Ausbauzielen für Windenergieanlagen und der dadurch verstärkten Sorge der Nachbarschaft wegen zusätzlicher Lärmbelastung hat den ALD veranlasst, das Thema Windradlärm in einem Panel mit Fachleuten aus der Position von Betreibern, Messinstituten, der Lärmwirkungsforschung und des ALD zu diskutieren. Angesprochen werden die Bürgerbeteiligung bei der Planung von Windparks, Chancen und Auswirkungen des Repowerimg, technische Möglichkeiten der Geräuschminderung, Geräuschmessungen und Lärmwirkungen.
Podiumsteilnehmer*innen des Panels waren:
Moderiert wurde die Veranstaltung von:
In der Podiumsdiskussion wurde deutlich, dass der Zubau weiterer Windenergieanlagen möglich ist, ohne das Niveau beim Schutz vor Lärm zu senken. Gerade jetzt, wenn die Planungen für die verstärkte Ausweisung von Flächen für Windparks laufen, kommt der Bürgerbeteiligung besonderes Gewicht für die Akzeptanz der Windenergieanlagen zu, weil in diesem frühen Planungsstadium entscheidende Weichenstellungen getroffen werden.
Das Panel wurde im Rahmen des Verbändeprojektes "Urbanität – Lärm – Gesundheit: für eine gute Lebensqualität mit hohem Schutzniveau" gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Den Mitschnitt des Panels können Sie sich im folgenden Video anschauen.
Gliederung des Videos:
Zeit (min:sek) | Thema |
---|---|
00:00 | Vorstellung der Beteiligten |
04:00 | Skepsis gegen Windenergieanlagen(WEA), Geräuschmessung an WEA |
09:15 | Technische Möglichkeiten der Geräuschminderung und Standortverdichtung |
13:30 | Planung von Windparks, Wind-an-Land-Gesetz, frühe Bürgerbeteiligung |
18:40 | Repowering und Geräuschmessung im Feld |
25:45 | Auffälligkeiten und Alterungseffekte bei der Geräuschentstehung an WEA |
28:20 | Fehlende Lärmwirkungsuntersuchungen und Hinterfragen einer Lebensweise mit hoher Belastung von Ressourcen |
31:20 | Befristete Abschwächung rechtlicher Anforderungen an WEA |
38:40 | Akzeptanz von WEA und Wege zur Bürgerbeteiligung |
46:45 | Schieflage bei Netzentgelten, Komlexität von Beteiligungsverfahren, Forderung nach professioneller Begleitung von Beteiligungsverfahren |
57:10 | Schlussworte |