Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

ALD-Panel "L(Straße + Schiene)"

Am 1. April 2022 führte der ALD in Hamburg das ALD-Panel "L (Straße + Schiene)" durch.

Die Koalitionsverträge der Jahre 2012 und 2017 befassten sich mit den Themen „Gesamtlärmbetrachtung“ oder auch „verkehrsträgerübergreifender Lärmschutz“. Der aktuelle Koalitionsvertrag von 2021 sagt auf Seite 49 „Um zu angemessenen Lärmschutzmaßnahmen zu kommen, werden wir die gesamte Lärmsituation berücksichtigen. Die Lärmsanierungsprogramme für Bundesfernstraßen und Schienenwege werden wir besser finanzieren.“ und ergänzt auf Seite 93 „Wir wollen zum Schutz der Gesundheit zukünftig die gesamte Lärmsituation berücksichtigen und werden die Einführung einer Gesamtlärmbetrachtung prüfen.

Aber bisher ist nichts Umsetzbares vom Gesetzgeber vorgelegt worden. Entsprechende Anfragen aus dem Bundestag wurden in der Regel mit Hinweis auf noch laufende Forschungsvorhaben beantwortet. Diese Situation ist unbefriedigend und hat den ALD veranlasst, die Gesamtlärmthematik mit besonderem Blick auf die Summation von Straßen- und Schienenverkehrslärm in einem Panel zu diskutieren.

Podiumsteilnehmer*innen des Panels waren:

  • Prof. Dr. Dominik Kupfer, w2k Wurster Weiß Kupfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Freiburg
  • Dr. Urs Reichart, DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin
  • Dr. Dirk Schreckenberg, stv. ALD-Vorsitzender + ZEUS GmbH, Hagen

Moderiert wurde die Veranstaltung von:

  • Margit Bonacker, konsalt GmbH, Hamburg

Als Einstieg stellte Prof. Kupfer sein Thesenpapier zur rechtlichen Regelung der gemeinsamen Betrachtung des Lärms von Straßen und Schienenwegen vor. Das Papier finden Sie hier.

Die intensive Diskussion wurde am Ende durch die Moderatorin wie folgt zusammengefasst: „Der Gesetzgeber sollte der insbesondere aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit abzuleitenden Handlungspflicht endlich nachkommen, ein Lärmsanierungsgesetz zumindest zunächst nur für die Hauptverkehrsträger Straße und Schiene und auch deren Zusammenwirken auf den Weg zu bringen. Für die Bestimmung der einzelnen Kostentragungspflichten soll das Verursacherprinzip (‚polluter pays‘ principle) gelten."

Das Panel wurde im Rahmen des Verbändeprojektes "Urbanität – Lärm – Gesundheit: für eine gute Lebensqualität mit hohem Schutzniveau" gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Den Mitschnitt des Panels können Sie sich im folgenden Video anschauen: