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ALD-Veranstaltung "Baulärm - Immissionsschutzrechtliche Probleme bei Innenstadtbaustellen"

Am 20. Februar 2018 führte der ALD gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt eine weitere Veranstaltung zum Thema "Baulärm - Immissionsschutzrechtliche Probleme bei Innenstadtbaustellen" durch.

Den Programmflyer der Veranstaltung finden Sie hier.
Die freigegebenen Präsentationen der Veranstaltung finden Sie hier.

Thema der Veranstaltung:
Baustellen in Innenstadtlagen geben häufig Anlass zu Beschwerden. Oft finden Baumaßnahmen in enger Nachbarschaft zu Wohnungen und anderen schutzwürdigen Einrichtungen statt und führen – zumindest zeitlich begrenzt – zu erheblichen Beeinträchtigungen. Dabei sind an benachbarten Wohnhäusern teilweise Mittelungspegel von bis zu 85 dB(A) festzustellen.

Auch wenn Baustellen ohne Lärm kaum denkbar sind, gehört es zu den Pflichten des Betreibers, die einschlägigen Regelungen einzuhalten, schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern und unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Dazu ist sowohl bei der Planung als auch der Ausgestaltung des Baustellenbetriebs der Stand der Lärmminderungstechnik zu berücksichtigen.

Die Veranstaltung zeigte auf, welche Pflichten und Möglichkeiten für Bauherren, Architekten, Planer und Ingenieure zur Minderung des Baulärms bestehen und wie gleichzeitig behördliche Anordnungen bis hin zu Betriebsbeschränkungen und Verzögerungen beim Bauablauf sowie höhere Kosten vermieden werden können.

Neben dem Stand der Technik wurden organisatorische und rechtliche Möglichkeiten dargestellt, um der Baulärmproblematik zu begegnen. Es wurden alternative Wege aufgezeigt Bauvorhaben realisieren zu können, z.B. mit lärmarmen Baumaschinen oder weniger geräuschintensiven Baumethoden, Bauvorhaben. Auch unkonventionelle Lösungen, wie schallabschirmend aufgebaute Container, Bodenaushub, Baumaterialien oder aufblasbare Wände wurden vorgestellt.