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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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Lärmschutz-Konferenz des BMDV zum 25. Tag gegen Lärm am 25.04.2022

Das Bundesverkehrsministerium für Digitales und Verkehr BMDV hat am 25.04.2022 eine Online-Lärmschutz-Konferenz zum Thema Schienenverkehrslärm durchgeführt. Sie stand im Zusammenhang mit dem 25. Tag gegen Lärm (TGL) als deutsche Umsetzung des „International Noise Awareness Day“. Der TGL stand unter dem Motto „Hört sich gut an“.

An der Konferenz haben knapp 100 Personen teilgenommen und sie hat einen aktuellen Überblick über den Stand der Lärmminderung beim Schienenverkehr aus den verschiedenen Perspektiven gegeben. Das Programm umfasste ein Grußwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Theurer MdB, BMDV und neun Vorträge. Die Diskussionen liefen z.T. über die Chatfunktion des Konferenzprogramms, offengebliebene Fragen wurden im Nachgang beantwortet. Die Vorträge sind nicht im Internet verfügbar, sie sind ggf. über das BMDV anzufordern. Der ALD-Vortrag kann über den ALD angefordert werden.

Die Vorträge waren im Einzelnen:

  • Dr. Jens Klocksin, Leiter Referat Lärm -, Umwelt und Klimaschutz, Forschungsangelegenheiten im Eisenbahnbereich im BMDV
    „Lärmschutz in der Zukunft“
  • Andreas Gehlhaar, Lärmschutzbeauftragter der DB AG
    „Lärmschutz – Eckpfeiler der Grünen Transformation der DB“
  • Sven-Oliver Wessolowski, stellv. Vorsitzender des Länder-Ausschusses Physikalische Einwirkungen
    Erwartungen an den Lärmschutz aus Sicht der Bundesländer
  • Dr. Armin Frühauf, Bundesvereinigung gegen Schienenverkehrslärm e.V.
    Lärmschutz
    (Erwartungen an den Lärmschutz aus Sicht der Bürgerinitiativen)
  • Michael Jäcker-Cüppers, Sprecher des Beirates des Arbeitsrings Lärm der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V.
    Erwartungen an den Lärmschutz aus Sicht der Wissenschaft
  • Dr. Robert Attinger, Bundesamt für Verkehr der Schweiz
    Lärmschutz an der Schiene in der Schweiz
  • Beatrice Kleinert und Dr. Catharina Horn-Saada, BMDV
    Vom Schienenlärmschutzgesetz zu den quieter routes
  • Andreas Eckel, Deutsches Zentrum für Schienenverkehrsforschung
    Die Zukunft des Lärmschutzes: LärmLab 21
  • Bernd Köppel, DB Netz AG
    Lärmschutz
    (Operative Umsetzung des Lärmschutzziels 2030

Die wichtigsten Aussagen, Empfehlungen und perspektivischen Ausblicke der Konferenz waren:

BMDV/EBA/DZSF:

BMDV präsentiert Zahlen zur Umsetzung des Schienenlärmschutzgesetzes. Die Zahl der unangemeldet lauten Güterwagen ist im 1. Quartal 2022 bei Stichproben auf 0,01 % gesunken. Laut dem Gesetz sind Ausnahmen für laute Zugfahrten möglich, die dann aber mit reduzierter Geschwindigkeit durchgeführt werden müssen. Im Fahrplanjahr 2020/2021 betrugen diese 0,05 % aller Güterzugfahrten.

BMDV hat in 06/2021 das Projekt zur „Beschleunigung des Lärmsanierungsprogramms und Weiterentwicklung des Lärmschutzes“ an der Schiene“ in Auftrag gegeben. Ziel ist ein früherer Abschluss des Lärmsanierungsprogramms. Das Projekt läuft von 11/2021 bis 11/2022.

Lärmschutzziel 2030: Bis 2030 sollen an den Bahnstrecken in Deutschland 50 Prozent der von Schienenlärm (von einem nächtlichen Lärmindex oberhalb von 57 dB(A)) betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner durch geeigneten Lärmschutz entlastet werden.

BMDV hat in 10/2021 eine Studie zur „Quantifizierung von Flachstellen auf dem deutschen Schienennetz“ in Auftrag gegeben, die Ergebnisse sollen bis 06/2022 abgeschlossen sein.

Die umstrittene Maßnahme Geschwindigkeitsreduktion wird noch einmal überprüft (Auswirkungen auf die Kapazitäten).

„Aufbau des LärmLab 21 im Offenen Digitalen Testfeld“: Bereitstellung geeigneter Teststrecken für die akustische Erprobung von Lärmminderungsmaßnahmen

BAV:

Die Schweiz führt seit 2016 die 2. Etappe der Lärmsanierung durch mit Konzentration

  • auf die Entwicklung lärmarmer Infrastruktur wie Stahlbrücken, leise Oberbauformen (Zwischenlagen, Überwachung der Schienenrauheit, Fahrbahnlabor zur Entwicklung leiserer Bauformen,
  • Investitionshilfen für besonders lärmarme Güterwagen, z.B. solche mit Scheibenbremsen (bisher liegen aber nur 6 Gesuche für 440 Wagen vor)
  • Die Weiterentwicklung des Lärmbonus (Leise Wagen zahlen geringere Trassenpreise). „Mögliche Entwicklung: Korrekte Bepreisung (der) Triebfahrzeuge, Berücksichtigung von Flachstellen“ (Messergebnisse zeigen Pegelerhöhungen des Vorbeifahrtpegels bis zu 10 dB(A) bei Flachstellen unter der wartungsrelevanten Schwelle)

Erwartungen der Bundesländer:

  • „Einführung eines wirkungsbezogenen Maximalpegelkriteriums zum Schutz vor Schlafstörungen“:
    ‚Die Berücksichtigung von wirkungsbasierten Maximalpegelkriterien, insbesondere nachts, ist bei der Lärmbewertung unabdingbar, nicht nur in der Umgebung von Flughäfen, sondern auch beim Schienenverkehr, damit die tatsächliche Qualität der Einwirkung von Lärm auf den Menschen berücksichtigt wird. Vorliegende Untersuchungen und Entwürfe sollen weiterentwickelt und in die Regulation aufgenommen werden.‘ (Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG, 2022 ‚Lärmschutz aus Sicht des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes nach den WHO-Leitlinien für Umgebungslärm 2018 im Auftrag der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG), Hamburg, Februar 2022‘
  • „Einführung verbindlicher Anforderungen für den akustisch wirksamen Zustand von Fahrzeugen und Schienenwegen
  • Einführung verbindlicher Immissionsgrenzwerte für Bestandsstrecken
  • Einführung rechtlicher Grundlagen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz („Gesamtlärmbetrachtung“)“

Analysen und Forderungen der BVS:

  • „Die Schall 03 kann keine der Wirklichkeit entsprechende Analyse der Lärmbelastung bei Vorbeifahrt eines Zuges darstellen.“ (keine Maximalpegel und Gesamtlärmbelastung)
  • „Befahrensregelungen (d.h. Betriebsbeschränkungen wie beim Straßenverkehr §45 StVO) zum Gesundheitsschutz (im Sinn der WHO) ermöglichen“

ALD:

  • Revision des deutschen „Gesundheitsbegriffs“ (bislang: Abwesenheit von klassifizierten Krankheiten) im Sinne der WHO (physisches und psychisches Wohlbefinden)
  • Überprüfung der Grenzwerte der 16. BImSchV auf Basis der aktuellen Lärmwirkungsstudien
  • Organisatorische Verankerung der Fortentwicklung des nationalen übergreifenden Lärmschutzkonzepts, z.B. Bildung einer Kommission wie in der Schweiz mit repräsentativer Beteiligung der Betroffenen und institutioneller Anbindung an das Umweltbundesamt