Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA
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ald@ald-laerm.de
Werden neue Gewerbegebiete geplant, so muss unter anderem auch festgesetzt werden, wie viel Schall von den einzelnen Gewerbeflächen oder Teilflächen ausgehen darf, ohne dass in der Nachbarschaft die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten werden. Das Verfahren, nach dem diese höchstzulässigen Schallleistungspegel bestimmt werden, wird Schallemissionskontingentierung genannt und ist in der Norm DIN 45691 festgelegt. Festgesetzt werden dann für jede Fläche oder Teilfläche die höchstzulässigen Kontingente in dB(A), getrennt für die Tages- und die Nachtzeit. Um sicherzustellen, dass keine Überschreitungen auftreten können, werden die Geländestruktur und Hindernisse auf dem Ausbreitungsweg nicht berücksichtigt.