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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

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Äquivalenter Dauerschallpegel

oder energieäquivalenter Dauerschallpegel: Kenngröße zur Beschreibung der Geräuschbelastung in einem vorgegebenen Zeitraum.
Die Verwendung des Begriffs „äquivalenter Dauerschallpegel“ wird in verschiedenen Regelwerken leider nicht einheitlich verwendet. Hierdurch kann es zu Missverständnissen und Fehlinterpretationen kommen. Der für Straßen-, Schienen- und Anlagenlärm verwendete energieäquivalente Dauerschallpegel gibt den Pegel eines konstanten Geräusches an, das im vorgegebenen Zeitraum die gleiche Intensität hat wie das tatsächliche Geräusch. Bei einer Halbierung der Einwirkzeit eines Geräusches im betrachteten Zeitraum nimmt der energieäquivalente Dauerschallpegel um 3dB ab. Der Begriff wird oft mit dem Mittelungspegel gleichgesetzt; die Unterschiede sind gering.