Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA
Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02
E-Mail:
ald@ald-laerm.de
Das bundesweite Projekt "Schutz vor Umgebungslärm mit Schwerpunkt Straßenverkehrslärmminderung durch wirksame Geschwindigkeitsgrenzen und Monitoring der Auswirkungen von Rechtsänderungen auf den Schutz vor Lärm" ist ein Beitrag der DEGA zu einem umfassenden Lärmschutz in Deutschland und Europa.
Kurzbeschreibung des Projektes:
Straßenverkehrslärm ist eines der größten Umweltprobleme in Deutschland. Die von Straßenfahrzeugen erzeugten Geräusche hängen im hohen Maße von den gefahrenen Geschwindigkeiten ab. Begrenzungen der Geschwindigkeiten, insbesondere auf Autobahnen, tragen deshalb wirksam zum Schutz vor Straßenverkehrslärm bei. Auch im Innerortsbereich entlasten niedrige Geschwindigkeiten Anwohnende vor Lärm.
Geplante Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der TA Lärm enthalten Regelungen, die sinnvolle und bewährte Anforderungen an den Schutz vor Lärm gefährden. Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Änderungen sind jedoch noch nicht greifbar.
Mit Hilfe dieses Verbändeprojektes soll deshalb die faktenbasierte Diskussion über die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Straßen zum Schutz vor Lärm mit den verschiedenen Akteur:innen (Verwaltung, Politik, Bürger:innen) geführt werden. Vor- und Nachteile sollen objektiv und wissenschaftlich fundiert dargestellt werden. Der autofahrenden Bevölkerung wird anhand einer neuen Reifenkennzeichnung bekannt gemacht, wie bewusst lärmarme Reifen gewählt werden können und wie deren Geräuschemission von der Geschwindigkeit abhängt.
Durch eine Fragebogenaktion bei den kommunalen Verwaltungen sollen die Auswirkungen der zeitlich befristeten Änderungen des BauGB und der TA Lärm in ihrer Experimentierphase hinsichtlich ihrer Konsequenzen für den Schutz vor Lärm kritisch beobachtet und bewertet werden.
Laufzeit des Projektes:
01.04.2026-31.03.2028
Das Projekt wird vom Arbeitsring Lärm der DEGA durchgeführt.
Das Projekt wird gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Mittelbereitstellung erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages.