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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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ALD-Panel "Fluglärm"

Am 3. Dezember 2021 führte der ALD in Hamburg ein Fluglärm-Panel durch.

Der Fluglärm steht zur Zeit nicht mehr so stark im Fokus wie dies noch 2019 der Fall war. Dennoch ist er da. Dies ist insbesondere im Umfeld der rund 400 Landeplätze in Deutschland der Fall; aber auch die Flugbewegungen an den Verkehrsflughäfen nehmen wieder zu.

Podiumsteilnehmer*innen des Panels waren:

  • Dr. Christian Beckert, Vorsitzender des Arbeitsrings Lärm der DEGA e.V., Magdeburg
  • Wolfgang Born, Mitglied des Beirats der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., Braunschweig
  • Dr. Gudrun Pieroh-Joußen, Fluglärmschutzbeauftragte der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hamburg

Moderiert wurde die Veranstaltung von:

  • Margit Bonacker, konsalt GmbH, Hamburg

Kurzzusammenfassung des Panels:
In der Diskussion wurden Optionen angesprochen, wie die Belastung durch Lärm aus der Luftfahrt vermindert werden kann. Die Moderatorin wies zu Anfang darauf hin, dass Fluglärm nach einer Umfrage des Umweltbundesamtes von 2019 von rund einem Fünftel der Menschen in Deutschland als äußerst stark, stark oder mittelmäßig belästigend empfunden wird. In der Diskussion wurde herausgearbeitet, dass Defizite in der Rechtsetzung, die sich bis in die Genehmigungspraxis auswirken, maßgeblich zu dieser Situation beitragen. So fordert Herr Born, dass die Landeplatzlärmschutzverordnung für alle Landeplätze gelten soll und die Einschränkung auf jene wenigen Plätze mit mehr als 15000 Flugbewegungen pro Jahr entfällt. Unabhängig davon gehört die Verordnung insgesamt auf den Prüfstand, da sie weder technische Entwicklungen zur Lärmminderung an Fluggeräten der letzten zwei Jahrzehnte noch die in dieser Zeit gewonnenen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigt. Vom ALD wurde die Novellierung des Fluglärmgesetzes auf der Grundlage des Fluglärmberichtes 2017 des Umweltbundesamtes (UBA Texte 56/2017) gefordert und bedauert, dass in der letzten Legislaturperiode nicht einmal der kleine Schritt ausgeführt wurde, den die Bundesregierung in ihrem Bericht an den Bundestag (BT-Drs. 19/7220) nennt. Die Fluglärmschutzbeauftragte stellte dar, dass die Genehmigung für den Hamburger Flughafen u.a. mit der Festlegung einer Kontingentierung deutlich fortschrittlicher ist als der Gesetzgeber auf Bundesebene und gute Erfahrungen mit einer derartigen Regelung gewonnen wurden. Diese wird vom Flughafen mitgetragen und bietet den Lärmbetroffenen eine klare Perspektive, in welchem Maß die Fluglärmbelastung in Zukunft sinken wird. Am Ende des Panels äußerten die Teilnehmenden ihre auf die Zukunft gerichteten Wünsche an die Politik.

Das Panel wurde im Rahmen des Verbändeprojektes "Urbanität – Lärm – Gesundheit: für eine gute Lebensqualität mit hohem Schutzniveau" gefördert durch das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.

Den Mitschnitt des Panels können Sie sich im folgenden Video anschauen.

Gliederung des Videos:

Zeit (min:sek) Thema
00:00 Vorstellung
05:20 Betroffenheit durch Fluglärm an Flughäfen und durch die Allgemeine Luftfahrt
11:45 Zusammenhang zwischen Geräuschbelastung und Belästigung
14:15 Rechtliche Regelungen am Hamburger Flughafen und allgemein für Flughäfen und deren kritische Wertung
19:45 Bewertung der rechtlichen Anforderungen an Landeplätze, vielfache Ausnahmen bei vorgeschriebenen Ruhezeiten, Vergleich mit Fluglärmschutzgesetz
23:30 Rechtsanspruch Betroffener zum Schutz gegen Fluglärm und dessen enge Grenzen
27:45 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Fluglärmbelastung und Beschwerdegeschehen
29:30 Zugang zu Informationen über Fluglärmbelastung von Immobilien
34:10 Forderungen für Verbesserungen rechtlicher Regelungen zum Schutz vor Fluglärm
39:00 Hinweise für Betroffene und Erläuterung von fortschrittlichen behördlichen Maßnahmen am Beispiel des Hamburger Flughafens
52:00 Resumee