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Lärmaktionsplanung - Aktualisiertes Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland

Die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland hat in ihrer Pressemitteilung vom 13. März 2024 darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission aktuell im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren vier Entscheidungen gegen Deutschland gefällt hat, u.a. zu den unzureichenden Lärmaktionsplänen an Hauptverkehrsstraßen. Die Kommission hatte schon 2016 Deutschland zur Annahme von Lärmkarten und Aktionsplänen zur Bekämpfung des Umweltlärms aufgefordert (Vertragsverletzungsverfahren 2016/2116). Danach hat Deutschland nachgebessert. Die Aktionspläne für Ballungsräume, Eisenbahnstrecken und Flughäfen liegen vor.

Defizite stellt die Kommission bei der Lärmaktionsplanung an Hauptverkehrsstraßen fest. „Es fehlen jedoch nach wie vor viele Aktionspläne für die (schätzungsweise 16.000) Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen. Die Kommission richtet daher ein ergänzendes Aufforderungsschreiben an Deutschland, das nun zwei Monate Zeit hat, um zu reagieren und die vorgebrachten Mängel zu beheben.“ (Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/vertragsverletzungsverfahren-entscheidungen-zu-deutschland-2024-03-13_de)

Der ALD hofft im Interesse der von Straßenverkehrslärm Betroffenen, dass der Druck der Kommission der Lärmaktionsplanung weiteren Schub verleiht, wobei die genannte Zahl etwa 1.000 fehlenden Lärmaktionsplänen entspricht. Nach der Einschätzung des ALD liegt eine Ursache für ausstehende Lärmaktionspläne in der Zuständigkeitsregelung, die bei der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in das deutsche Recht getroffen wurde, primär sind dies nach § 47e Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen die Gemeinden, sofern Landesrecht nichts anderes vorschreibt. Da nach der Rechtsauffassung der Kommission zu jeder Lärmkarte auch ein Lärmaktionsplan zu erstellen ist, ergibt sich aus einer formalen Betrachtung, dass Deutschland eine sehr große Zahl von Lärmaktionsplänen vorlegen muss. Tatsächlich wurden der Kommission Mitteilungen zu rund 4.000 Lärmaktionsplänen der Gemeinden vorgelegt.

Der ALD befürchtet angesichts des Mahnverfahrens, dass die zuständigen Behörden die Lärmminderungsplanung an Hauptverkehrsstraßen nunmehr auf eine schnelle Erledigung statt auf eine wirksame Lärmminderung ausrichten könnten.