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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

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+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

DEGA-Lärmschutzpreis - Ausschreibung

Der DEGA-Lärmschutzpreis wird nach 2022 zum zweiten Mal für innovative Lösungen zum Schutz vor Lärm im verkehrlichen und städtebaulichen Kontext verliehen. Der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) lobt den Preis aus und begleitet den Wettbewerb organisatorisch. Die Preisverleihung erfolgt in Zusammenhang mit dem Tag gegen Lärm 2025 in einem geeigneten Rahmen.

Der DEGA-Lärmschutzpreis soll zu einem besseren Lärmbewusstsein beitragen und die Sammlung innovativer Lösungen für den Schutz vor Lärm bereichern. Der Preis wird vergeben für umgesetzte innovative Maßnahmen, Technologien und Konzepte zum Schutz vor Umgebungslärm (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, Gewerbe- und Freizeitlärm usw.) mit dem Fokus auf Maßnahmen zum Schutz vor Lärm im öffentlichen Raum und dem Schutz „Ruhiger Gebiete“. Die Maßnahmen, Produkte oder Konzepte können technische, planerische, organisatorische oder rechtliche Aspekte umfassen. Auch Einzelpersonen können geehrt werden, die sich um solche Maßnahmen und Konzepte verdient gemacht haben.

Im Falle von Maßnahmen, Technologien und Konzepten sind alle Interessierten antragsberechtigt; Eigenbewerbungen sind ausdrücklich erwünscht. Verdiente Einzelpersonen können ebenfalls für den Lärmschutzpreis vorgeschlagen werden, wobei jedes Mitglied der DEGA ein Vorschlagsrecht hat.

Es gibt einen Sieger-Beitrag oder eine Sieger-Person. Die Auszeichnung wird öffentlichkeitswirksam durch eine Würdigung der prämierten Arbeit oder der prämierten Person sowie durch eine Publikation in den Medien der DEGA und des ALD begleitet.

Ausführliche Informationen zu den Wettbewerbs-Bedingungen finden Sie auf der Webseite der DEGA bzw. in der dortigen Preisverleihungsordnung.

Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail (ebaumer@dega-akustik.de) bis spätestens zum 28. Januar 2025 bei der DEGA-Geschäftsstelle einzureichen. Eine Verlängerung dieser Frist kommt nicht in Betracht. Beiträge, die nicht der Preisverleihungsordnung entsprechen, können nicht gewertet werden.

Die eingegangenen Bewerbungen werden bis Ende Februar 2025 fachlich vorgeprüft und für die Jurysitzung aufbereitet. Die Jury ermittelt bis Ende März 2025 den Sieger-Beitrag oder die Sieger-Person, so dass Ende April 2025 die Auszeichnung der erfolgreichen Bewerbung erfolgen kann.

Weitere Informationen zum DEGA-Lärmschutzpreis finden Sie hier.