Innenstadtstrategie des Beirats Innenstadt beim BMI: Die Innenstadt von morgen – multifunktional, resilient, kooperativ

Der Beirat Innenstadt beim BMI hat im Juli 2021 seine Innenstadtstrategie veröffentlicht (siehe https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/innenstadtstrategie.html).

Ausgangspunkt sind die schon länger bestehenden Probleme in der Entwicklung vieler Innenstädte, die durch die Corona-Pandemie zusätzlich verschärft wurden:
„Innenstädte, Stadtkerne und Zentren stehen vor enormen Herausforderungen, die durch die Corona-Pandemie noch verstärkt werden. Neben dem Handel haben auch Gastronomie, Hotelgewerbe, Handwerk und Kultur massiv mit den Folgen zu kämpfen. Welche Auswirkungen hat dies auf die Zentrenentwicklung in unseren Städten und Gemeinden? Müssen sich Nutzungsmodelle verändern, damit unsere Innenstädte attraktiv bleiben? Welche (neuen) Akteure sind für eine Weiterentwicklung der Innenstädte entscheidend? Und: Wer und was bringt die Menschen dazu, auch in der Zukunft „in die Stadt“ zu gehen?“

Die Darstellung und Bewertung der Strategie soll sich hier auf die Aspekte des Lärmschutzes in den Innenstädten konzentrieren, zu denen der ALD bereits in vielfältiger Form Stellung genommen hat (siehe z.B. das „Positionspapier des ALD zur Innenentwicklung“ unter https://www.ald-laerm.de/fileadmin/ald-laerm.de/Publikationen/ALD-Stellungnahmen/2020/ALD-Positionspapier_Innenentwicklung.pdf).

Konsens bei der Innenentwicklung ist bekanntlich das Ziel der „kleinteiligen Nutzungsmischung“, die lebendige Innenstädte und eine Stadt der kurzen Wege mit reduziertem Kfz-Verkehr ermöglicht. Die Strategie benennt aber auch die Grenzen der Nutzungsmischung:
„Die Umsetzung einer kleinteiligen Nutzungsmischung scheitert in Branchen mit speziellen Anforderungen nicht selten an damit verbundenen Emissionen (Lärm und Luft), Flächenstruktur und Erschließung. Beispielsweise benötigt emissionsstarkes Gewerbe möglichst kompatible Bedingungen im näheren Umfeld, um Konflikte zu vermeiden. Allerdings hat der technische Fortschritt die Emissionen gemindert und den Immissionsschutz verbessert, so dass es hier neue Möglichkeiten auch für Innenstadtstandorte gibt. Ebenso bieten Baurecht und Stadtentwicklungsplanung bereits viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wie nah Wohnen und Gewerbe zusammenrücken können und welcher Grad an Körnigkeit in der Nutzungsmischung verträglich ist, hängt von der spezifischen Situation vor Ort ab. Eine Grenze der Nutzungsmischung ist dabei grundsätzlich der Gesundheitsschutz.“

Innerstädtischen Grün- und Freiräumen kommt dabei eine große Rolle zu, sie müssen bei der Nutzungsmischung – nicht nur aus Gründen des Klimaschutzes – mitgeplant werden:
„Auch die gesundheitlichen Herausforderungen sind in den Blick zu nehmen: Gesundheitsschutz (z.B. Lärmschutz), Gesundheitsförderung (z.B. Green Gym) sowie Gesundheitserhalt und -verbesserung (z.B. durch Grün im Wohnumfeld) ermöglichen ein gutes und gesundes Leben in den Innenstädten. Im Sinne der Umweltgerechtigkeit sollte dies für alle Bürgerinnen und Bürger gelten und umgesetzt werden“.

Allgemeine Empfehlungen des Beirats Innenstadt

Der Beirat empfiehlt u.A. die folgenden Grundsätze für eine Revitalisierung der Innenstädte:

  • Es braucht einen „starken gesellschaftlichen Konsens“ über die vielfältige urbane Nutzungsmischung ebenso wie leistungsfähige Organisationsstrukturen in den Kommunen.
  • Erforderlich sind integrierte – ämter- und akteursübergreifende – Handlungskonzepte.
  • Die „Managementstrukturen und Organisationsformen außerhalb der Verwaltung“ sind zu stärken.
  • Notwendig sind „Überregionale Kommunikation, Wissenstransfer und Austausch“ und der „Aufbau einer Anlaufstelle auf Bundesebene“.
  • Der Beirat empfiehl eine aktive Bodenpolitik; „Städte und Kommunen sollten im Sinne der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung einen Anteil ihrer Liegenschaften in Erbbaurecht vergeben.“
  • „Kleinteilige Kooperationen sind zu stärken und Bottom-Up-Prozesse“ zu fördern, „Experimentierräume und Reallabore“ zu schaffen.
  • Das baukulturelle Erbe ist zu bewahren.
  • Die Finanzierungselemente sind zu verbessern.

Immissionsrelevante Empfehlungen des Beirates Innenstadt:

  • „Der Beirat empfiehlt, vorhandene Ermessensspielräume im Bau- und Planungsrecht zur Innenstadtentwicklung konsequent zu nutzen.“
  • „Im Sinne der multifunktionalen Entwicklung von Innenstädten bedarf es einer Weiterentwicklung der immissionsschutzrechtlichen Regelungen des Bundes und der Länder (z.B. der TA Lärm). Es gilt zu prüfen, welche Anpassungen unter Wahrung des Gesundheitsschutzes möglich sind. Eine Experimentierklausel, wie sie von Seiten der Umwelt- und der Bauministerkonferenzen der Länder diskutiert wird, ist zu prüfen.“
  • Es sind „Mindestanteile von Gewerbe zu konkretisieren, so dass die Ansiedlung von Handwerk und innenstadtverträglicher Produktion gesichert werden kann.“
  • „Durch die Erprobung neuer innerstädtischer Logistikkonzepte, z.B. zur Nachtlogistik sowie zu Mikro- und Makro-Hubs, kann eine Entlastung der Innenstädte am Tage erreicht und so Konflikten bei der Nutzung öffentlicher Räume vorgebeugt werden. Hierzu sollte eine Zertifizierung geräuscharmer Logistikprozesse entwickelt werden.“
  • Integrierte Mobilitätskonzepte sind erforderlich: „Der ÖPNV bildet das Rückgrat für eine nachhaltige Mobilität in die Innenstädte“ – „Verkehrs- und klimapolitische Ziele wie eine Veränderung des Modal Split zugunsten des Umweltverbunds können nur mit abgestimmten Maßnahmen erreicht werden. Der nicht substituierbare gewerbliche, öffentliche und private motorisierte Verkehr ist bei allen Mobilitätskonzepten mitzudenken. Generell müssen möglichst flexible Abstellmöglichkeiten für den gewerblichen Produktions-, Liefer-, Service- und Wartungsverkehr sichergestellt werden [Lieferzonen]. Parkraummanagement bildet hierbei einen wichtigen Baustein, wenn Alternativen zur Pkw-Nutzung in ausreichendem Maß vorhanden sind.“

Bewertung der Strategie

Nach Auffassung des ALD schwächen einige Vorschläge den Schutz der Bevölkerung vor Lärm (z.B. Experimentierklauseln, Nachtlogistik), indem sie auf eine „Weiterentwicklung“ immissionsschutzrechtlicher Regelungen (z.B. der TA Lärm) zielen und nicht mehr dem Schutz vor erheblichen Belästigungen, sondern lediglich den Gesundheitsschutz als Maßstab benennen. In dem Strategiepapier wird nicht ausgeführt, wie der vom Beirat gewünschte „starke gesellschaftliche Konsens“ bezüglich der Schutzbedürfnisse der Bevölkerung ggf. auch unter Berücksichtigung der Minderheitenrechte erreicht werden kann. Ebenfalls ungeklärt bleibt die Definition des Schutzkonzeptes „Gesundheit“ im städtebaulichen Planungsrecht. Eine enge Interpretation im Sinne des Art. 2 GG „körperliche Unversehrtheit“ ist nicht ausreichend und entspricht auch nicht dem Schutzkonzept des Immissionsschutzrechts, das auch die Vermeidung erheblicher Belästigungen gebietet.