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Besserer Schutz gegen Fluglärm – Forderungen von ADV und BVF

Zur Bundestagswahl stellten die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADF) und die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) einen umfassenden Katalog von Forderungen an Parteien zusammen, dessen zentrales Anliegen eine deutliche Verbesserung des Schutzes gegen Fluglärm im Nahbereich von Flughäfen ist (siehe https://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/aktuell/2017-aktuelles/bvf_adf_-_pm_forderungen_zur_bundestagswahl__29.6.2017.pdf). Der ALD stimmt der Einschätzung von ADV und BVF zu, dass die Luftverkehrswirtschaft an Anbetracht der klimapolitischen Aufgabenstellung ihre Geschäftsgrundlagen neu ordnen muss. Die Corona-Krise mit ihrem Rückgang im Passagieraufkommen sollte einen Wendepunkt für diesen Wirtschaftszweig hin zu deutlich mehr Klima- und Umweltschutz darstellen.

Die Forderungen umfassen
1.    die Reduzierung von Flugverkehr durch

  • Verlagerung von Kurzstreckenflügen auf umweltfreundlichere Verkehrsträger,
  • Abbau von lärm- und klimaschädlichen Privilegien und Subventionen und
  • Ausbau von finanziellen Anreizen mit lärm- und klimafreundlicher Lenkungswirkung,

2.    die Lärmminderung durch

  • Stärkung des aktiven Schallschutzes mittels klarem Vorrangs des aktiven Schallschutzes vor passivem Schallschutz, höherer Gewichtung des Schallschutzes bei Genehmigungsverfahren, Verstärkung des Minimierungsgebotes bei Fluglärm, Einführung von Geräuschimmissionsgrenzwerten und -kontingenten, Verbesserungen des Schutzniveaus in der Nacht, Einführung einer dynamischen Betreiberpflicht, Erleichterung des Tests lärmarmer An- und Abflugverfahren sowie eine Verbesserung der Ausstattung der Fluglärmkommissionen und der Rechtsgrundlage für die ADF,
  • Aufforderung an die Bundesregierung, sich in der EU für den Schutz der Fluglärmbetroffenen im Nahbereich von Flughäfen und den Erhalt von Handlungsspielräumen der Mitgliedstaaten und sich international für strengere Grenzwerte und ein Verbot von zivilen Überschallflügen über Europa einzusetzen.
  • Veränderungen bei den Regelungen zum passiven Schallschutz, vor allem die Gleichbehandlung von Bestandsflughäfen mit neuen oder wesentlich geänderten Flughäfen, einheitliche Schutzstandards für alle Gebäude und Erstattungsanspruch für Nachrüstung auf das aktuelle Schutzniveau, Schallschutz der Schlafräume von Kindertagesstätten sowie Wegfall der 6-Jahresfrist für die Entstehung der Ansprüche.

3.    ein integriertes Luftverkehrskonzept, das anders als das 2017 vorgelegte Konzept die zwingend erforderliche Lenkungswirkung hin zu Nachhaltigkeit, Schutz des Klimas und Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm entfaltet.

Der ALD unterstützt diese Forderungen nachdrücklich. Wie sich Parteien vor der Bundestagswahl zu den Forderungen positionieren, ist in der Zusammenstellung von ADV und BVF unter https://www.fluglaerm.de/wp-content/uploads/2021/10/Antworten-der-Parteien-auf-Wahlpruefsteine.pdf enthalten. Man darf gespannt sein, was sich von diesen Forderungen in einer Koalitionsvereinbarung wiederfindet und was in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt wird.