Die Mitgliederversammlung des ALD wählt den Vorsitzenden des ALD und dessen Stellvertreter, nimmt deren Tätigkeitsbericht entgegen und legitimiert die Arbeit des ALD und seiner Leitung.
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Die Leitung des ALD besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern, die den ALD leiten und repräsentieren, seine Aktionen koordinieren und für die Ausführung der Beschlüsse der ALD-Mitgliederversammlung sorgen.
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Der ALD wird in seiner Arbeit durch ein eigenes Informations- und Geschäftszentrum (IGZ) mit einer dort ausschließlich für den ALD tätigen Projektbetreuerin unterstützt.
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Die ALD-Fachberater unterstützen das Informations- und Geschäftszentrum (IGZ) des ALD bei der Beratung der interessierten Öffentlichkeit und Lärmbetroffenen.
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