Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

Nachbarschaftslärm

Als Nachbarschaftslärm werden Geräusche bezeichnet, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft entstehen.

Hierzu zählen u.a. Heimwerkerarbeiten, Partys, das Abspielen von Musik oder aber der Betrieb von Maschinen und Geräten auf dem Privatgrundstück.

Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen. Hinweise finden sich in Landesimmissionsschutzgesetzen der Bundesländer, in Regelungen der Kommunen oder auch in Hausordnungen. In manchen Fällen kann auch das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 906 und § 1004) herangezogen werden.

Haushalts- und Gartengeräte können nicht nur die Mitbewohner, sondern auch Nachbarn belästigen. Für viele Gerätearten gelten deshalb rechtliche Vorschriften. Die Richtlinie 2000/14/EG (Outdoorrichtlinie) und die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung enthalten Lärmgrenzwerte und regeln Einsatzzeiten. Beim Kauf neuer Geräte kann mit Hilfe des Umweltzeichens "Blauer Engel" darauf geachtet werden, so geräuscharme Garten- und Haushaltsgeräte wie möglich zu erwerben, um die Lärmbelastung für sich selbst und andere zu minimieren.