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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

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Luftverkehrslärm


Bei Fluglärm handelt es sich um Lärm, der von Flugzeugen und Hubschraubern beim Start, bei der Landung oder während des Fluges ausgeht.

Die Geräusche, die durch das Rollen vom Gate bis zur Start- und Landebahn entstehen, zählen nicht zum Fluglärm. Dieser Lärm wird wie alle anderen Geräusche, die auf dem Flughafengelände vorkommen als Bodenlärm bezeichnet und dem Gewerbelärm zugeordnet.

Der Flugverkehr ist nach dem Straßenverkehr die zweithäufigste Ursache von Lärmbelästigungen. Dies liegt trotz zahlreicher Lärmminderungsmaßnahmen insbesondere daran, dass sowohl in den vergangenen Jahren der Luftverkehr weiter zugenommen hat, als auch die Besiedlung in Flughafennähe noch dichter geworden ist. Der Fluglärm wird zum einen von der Verkehrsluftfahrt, zum anderen aber auch von der Sportfliegerei (z.B. Propellerflugzeuge), sowie vom militärischen Flugbetrieb verursacht.

Die wichtigste Rechtsgrundlage für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Fluglärm stellt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in der Neufassung vom 31.10.2007 dar, das jedoch keine Immissionsgrenzwerte enthält. Es legt lediglich Lärmschutzbereiche in der Umgebung der großen Verkehrsflughäfen und der militärischen Flugplätze fest, die tags in zwei Schutzzonen unterteilt sind und nachts eine Schutzzone umfassen. Dabei gelten für den Neu- und Ausbau eines Flughafens geringere Grenzwerte als für bestehende Flugplätze. Weiterhin bestehen Regelungen über Beschränkungen der baulichen Nutzung, über Aufwendungserstattungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen bei vorhandenen Gebäuden in den jeweiligen Schutzzonen.

Die Immissionen des Flugverkehrs werden hauptsächlich durch die Triebwerke, das Fahrwerk und die das Flugzeug umströmende Luft verursacht. Um den Lärm zu reduzieren werden von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) Lärmgrenzwerte festgelegt. Einige Flugzeuge, wie z.B. der Airbus A320 oder die Boeing 757, weisen deutlich geringere Emissionen auf als frühere Flugzeuge. Durch Ausnahmeregelungen vom Nachtflugverbot für besonders leise Flugzeuge und durch lärmabhängige Staffelungen der Landegebühren an den großen Verkehrsflughäfen sollen Anreize geschaffen werden, ältere laute Flugzeuge durch neue zu ersetzen.