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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

Lärmkontingentierung

Um bei der Einwirkung mehrerer in der Planung befindlicher Gewerbeflächen sicherzustellen, dass es in der Summe aller Schallquellen zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kommt, bekommen alle Gewerbeflächen je ein Lärmkontingent in Form von höchstzulässigen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln, die in der Summe sicherstellen, dass es an keinem Wohnhaus in der Nachbarschaft zu Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm kommt. Hierbei dürfen Abschirmungen durch dazwischen liegende Gebäude oder Geländeerhebungen nicht berücksichtigt werden. Insofern ist das Lärmkontingent jeder Fläche ein theoretischer Höchstwert.