Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA
Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02
E-Mail:
ald@ald-laerm.de
Eine Person gilt als erheblich belästigt, wenn sie in einer systematischen Bevölkerungsbefragung eine Antwortstufe etwa im oberen Drittel der Belästigungsskala gewählt hat. In der englischsprachigen Literatur wird dieser Wert Highly Annoyed (HA) genannt. Geräusche werden untereinander verglichen, indem der Prozentsatz erheblich Belästigter (%HA) angegeben wird.