Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

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ald@ald-laerm.de

Baulärm

Auf Baustellen auftretender Lärm, der im Gegensatz zum Lärm stationärer Industrie- oder Gewerbeanlagen für eine begrenzte Zeitdauer, dafür aber auch in sehr empfindlichen Gebieten (z.B. Wohnungen) auftreten kann. Gesetzlich wird der Baulärm auf zwei Weisen begrenzt: Zum einen hat der Verordnungsgeber die Schallemission bestimmter Baugeräte begrenzt und zm anderen müssen in der AVV Baulärm genannte Immissionsrichtwerte eingehalten werden.