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Parlamentarischer Abend

Am 25. November 2010 hat der ALD seinen ersten Parlamentarischen Abend zu dem Thema „Wer zahlt die Zeche? – Internalisierung externer Verkehrslärmkosten“ durchgeführt.

Eingeladen waren die Mitglieder der Bundestagsausschüsse „Verkehr, Bau und Stadtentwicklung“ und „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“. Am parlamentarischen Abend haben etwa 30 Personen teilgenommen.

Anlass des Parlamentarischen Abends waren zum Einen die laufenden Gesetzgebungsverfahren der EU, die die verursachergerechte Anlastung der externen Lärmkosten beim Güterverkehr auf Straße und Schiene durch lärmabhängige Komponenten im Nutzungsentgelt für die Infrastruktur anstreben (EU-Richtlinien zur Lkw-Maut und zu Nutzungsentgelten für die Eisenbahninfrastruktur). Zum Anderen machen aber auch die aktuellen Lärmkonflikte zu den Flugrouten beim neuen Flughafen BBI in Schönefeld und zum Schienengüterverkehr im Mittelrheintal deutlich, dass die Beeinträchtigungen durch Lärm auch zu Verlusten der Immobilienwerte und gesundheitlichen Folgekosten führen, die von den Verursachern nicht getragen werden.

Der Parlamentarische Abend hatte das folgende Programm:
  • Der neue Präsident der DEGA, Prof. Dr.-Ing. Otto von Estorff, hat die Teilnehmer begrüßt und die Ziele erläutert, die die DEGA mit der neu gegründeten Fachgruppe des ALD verfolgt: eine stärkere Thematisierung der Lärmproblematik, die Information der Öffentlichkeit über alle Fragen des Lärms auf der Basis der fachlichen Kompetenz der DEGA und letztlich die Verbesserung des Lärmschutzes in Deutschland.
  • M. Jäcker-Cüppers führte für die ALD-Leitung in das Thema ein. Er stellte die aktuellen Gesetzesvorhaben der EU vor und unterstrich die Bedeutung der Anlastung der externen Kosten als wichtiges Instrument der Lärmbekämpfung neben der traditionellen ordnungsrechtlichen Limitierung der Geräuschemissionen und     -immissionen. Die Anlastung diene der Kostenwahrheit im Verkehr, ermögliche eine faire Behandlung aller Verkehrsträger und generiere Mittel für die Lärmbekämpfung. Allerdings lasse die aktuelle EU-Politik eine konsequente und harmonisierte Internalisierung der externen Kosten vermissen.
  • Prof. Dr. Kerstin Giering von der FH Trier, Standort Umwelt-Campus Birkenfeld hat am Beispiel des Straßenverkehrs dargestellt, wie die externen Lärmkosten ermittelt werden können. Sie hat diese Darstellung eingebettet in eine allgemeine Übersicht über den Lärm und seine Wirkungen. Auf der Basis der Wertverluste von Immobilien und Mietmindereinnahmen sowie den gesundheitlichen Folgekosten der lärmbedingten Myokardinfarkte ermittelt sie jährliche externe Lärmkosten des Straßenverkehrs von ca. 9 Milliarden € pro Jahr in Deutschland. Davon ließen sich z. B. 238.000 km Lärmschutzwände mit eine Höhe von 3 m bauen.
  • In der anschließenden Diskussion wurden zum Einen methodische Probleme der Bestimmung externer Kosten angesprochen (z. B. Monetarisierung von lärmbedingten Schlafstörungen und Leistungseinbußen, kombinierte Wirkung mehrerer Quellen, Auswirkungen auf sozial schwache Bevölkerungsschichten, Einfluss bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen auf die externen Kosten etc.). Zum Anderen wurden die aktuellen Gesetzesvorhaben der EU diskutiert, z. B. wie man die fahrwegseitigen Beiträge zur Geräuschemission anlasten könne, ob nicht eine Ausdehnung auf den Personenverkehr (Pkw-Maut) erforderlich sei oder wie zu verhindern ist, dass die Anlastung der externen Kosten die politisch gewollte Verlagerung auf die Schiene gefährde . Die Lenkungswirkung (Anreize zur Lärmminderung) der bisher vorgesehenen Mautsätze bei den Lkw wurde als zu gering bewertet. Vorgeschlagen wurden auch einfache Internalisierungs­verfahren wie eine Lärmkomponente im Benzinpreis. Insgesamt sind zwar noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um zu einer umfassenden und wirksamen Anlastung der externen Lärmkosten zu kommen, die aktuell diskutierten Internalisierungsstrategien sollten aber als erster Schritt genutzt werden.

Die Vorträge des Parlamentarischen Abends können hier heruntergeladen werden.

 

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