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Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
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Stille Örtchen und ruhige Gebiete

Der ALD führte am 29.04.2015 gemeinsam mit dem Umweltbundesamt, dem Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München, dem Gesundheitsladen München und dem Münchner Forum die Veranstaltung "Stille Örtchen und ruhige Gebiete" durch.

Das Programm entnehmen Sie bitte dem Flyer. Die freigegebenen Präsentationen der Veranstaltung werden im Bereich Publikationen zur Verfügung gestellt.

Einen zusammenfassenden Bericht der Veranstaltung finden Sie hier.

Thema der Veranstaltung:
Die Richtlinie der EU zum Umgebungslärm hat neben der Minderung der hohen Belastungen durch Geräusche auch den Erhalt von Gebieten zum Ziel, in denen die akustische Umweltqualität „zufriedenstellend" ist. Sie definiert dazu „Ruhige Gebiete" in Ballungsräumen und auf dem Land. Diese sind von den „zuständigen Behörden" festzulegen.

Die Richtlinie zum Umgebungslärm hat die Kriterien für die Auswahl der ruhigen Gebiete den Mitgliedsstaaten überlassen. Dies hatte zur Folge, dass die Festlegung von ruhigen Gebieten in Deutschland und Europa sehr uneinheitlich oder nur in begrenztem Umfang erfolgt ist. So haben in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung in Deutschland lediglich ca. 30 % der Kommunen ruhige Gebiete festgelegt oder geplant. Vor allem in Innenstädten lassen sich rein akustisch definierte ruhige Gebiete mit anspruchsvollen Schwellenwerten nur schwer finden. Einwohnerinnen und Einwohner suchen dennoch zur Erholung und Entspannung subjektiv empfundene „Stille Örtchen" auf, die akustischen Kriterien allein nicht genügen würden.

Eine Fortentwicklung des Konzepts der ruhigen Gebiete und seine Umsetzung in das planerische Handeln der Kommunen ist deshalb wünschenswert, auch in Hinblick auf eine Novellierung der Richtlinie zum Umgebungslärm.