Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

ALD-Lärmspaziergänge

Als Beitrag des ALD für den 16. Tag gegen Lärm wurden bundesweit Lärmspaziergänge durchgeführt. Alle Interessierten, Kommunen und Verbände wurden aufgerufen, sich an der Aktion zu beteiligen.

In mehreren Städten und Gemeinden fanden Lärmspaziergänge statt, u. a. in

  • Berlin Köpenick
  • Berlin Kreuzberg (Informationsflyer)
  • Berlin Pankow
  • Coswig, Weinböhla und Moritzburg (Elbtal)
  • Darmstadt
  • Dessau-Roßlau
  • München (Informationsflyer)
  • Siegen

Einen zusammenfassenden Bericht über diese durchgeführten Lärmspaziergänge finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu einzelnen Lärmspaziergängen sind in den folgenden Texten enthalten:
München: Abschlussbericht
Berlin-Kreuzberg: Auswertung des Soundwalks (PDF, 4.3MB)

Die Präsentationen der verschiedenen Lärmspaziergänge finden Sie hier.

Der ALD hat sich sehr darüber gefreut, dass im Jahr 2013 viele Lärmspaziergänge zustande kamen und der ALD diese sowohl ideell, als auch finanziell unterstützen durfte, damit die Lärmspaziergänge den interessierten Teilnehmer/innen kostenlos angeboten werden konnten.

Konzept und Ziele eines Lärmspaziergangs:

Der Lärmspaziergang soll Lärm an sich, verlärmte Orte aber auch Zonen der Ruhe im jeweiligen direkten Wohnumfeld oder der jeweiligen Kommune für die Öffentlichkeit, die Politik und die Medien besser erfahrbar machen. Es sollen so weit es möglich ist, Lärmminderungsmaßnahmen und ruhige Gebiete aufgezeigt werden. Diese sollen mit der aktuellen Lärmschutzpolitik der jeweiligen Gemeinde, also z.B. Lärmkartierungen oder Lärmaktionsplänen verglichen werden. Der Lärmspaziergang 2013 bietet zudem die Möglichkeit, vor dem Hintergrund der Bundestagswahl 2013 Lärmschutzziele zu diskutieren.

Die Lärmspaziergänge sollen den interessierten Teilnehmern nicht nur einen guten Überblick über die stark verlärmten Orte ihrer direkten Umgebung bieten, sondern auch Orte aufzeigen, die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie als ruhige Gebiete klassifiziert sind, wie auch Orte, in denen erfolgreiche Lärmminderungsmaßnahmen getroffen wurden. Diese Maßnahmen oder auch andere Hintergrundinformationen sollten natürlich auch den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den entsprechenden Orten von Ihnen oder externen Referenten erläutert werden.