Termine
Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.
Arbeitsring Lärm der DEGA

Telefon:
+49 (0)30 340 60 38 02

E-Mail:
ald@ald-laerm.de

Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm

Der Bundesrat hat auf seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 die „Entschließung ... zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ beschlossen (Bundesratsdrucksache 125/20 (Beschluss)).
Grundlage der Entschließung waren eine Empfehlung der zuständigen Bundesratsausschüsse (Bundesratsdrucksache 125/1/20 vom 04.05.2020) und der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.03.2020 (Bundesratsdrucksache 125/20)

Die Entschließung wendet sich an die Bundesregierung, sie formuliert die folgenden Bitten und Forderungen:

  • Einführung einer Begrenzung der Geräuschemissionen auf maximal 80 dB(A) für neue Motorräder bei allen Betriebszuständen (für eine derartige Regelung ist die EU zuständig)
  • Verschärfung der Strafen bei Manipulationen am Auspuff, Luftfilter sowie bei sonstigen Eingriffen, die eine erhebliche Steigerung der Lärmemissionen zur Folge haben
  • Durchführung oder Unterstützung von bundesweiten Kampagnen wie die der Initiative „Silent Rider” (siehe ALD-Newsletter 1-2020, Abschnitt 2.3) zur Sensibilisierung der Motorradfahrer
  • Einschränkung von „Sound-Design“ auf den Zweck, die Geräuschemissionen zu vermindern
  • Unterstützung der Einführung von alternativen, lärmarmen Antriebstechniken wie Elektroantriebe
  • Verbesserung der rechtlichen, technischen und personellen Kontrollmöglichkeiten bei offensichtlich überlauten Motorrädern
  • Ausweitung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor Lärm auf Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen – mit Ausnahmen für lärmarme Motorräder
  • Verbesserung der Halterhaftung bei Verstößen gegen den Lärmschutz

Die Entschließung verdeutlicht, dass das Problem der unnötig lauten Motorräder inzwischen ein deutlich höheres Gewicht bekommen hat. Die Verbesserung des Instrumentariums sollte auch beim Lärm von unnötig lauten Pkw angewandt werden.

Die aus Sicht des ALD wichtigste Forderung mit dem höchsten Minderungspotenzial – die Begrenzung der Geräuschemissionen in allen Betriebszuständen – entspricht der Forderung einiger Umweltverbände (BUND, VCD, DUH, ALD) aus dem Jahr 2019, einen absoluten Grenzwert für die Geräuschemissionen über alle Betriebszustände vorzuschreiben (siehe den ALD-Newsletter 4/2019 Abschnitt 1.1 zur ALD-Veranstaltung zum Motorradlärm am 21.10.2019 in Stuttgart). Der BUND hatte diese Forderung bereits mit einem Grenzwert von 80 dB(A) konkretisiert.

Allerdings sollte die Forderung des Bundesrats hinsichtlich „aller Betriebszustände“ präzisiert werden: Bei hohen Geschwindigkeiten, z.B. 100 km/h, kommen selbst nicht manipulierte Motorräder wegen der zunehmenden Bedeutung des Reifen-Fahrbahn-Geräusches auf einen Vorbeifahrtpegel in 7,5 m Abstand von 95 dB(A). Es wird deshalb vermutet, dass sich die Forderung auf Stadtgeschwindigkeiten beziehen.

Im Rahmen der Einführung der Berechnungsvorschrift RLS-19 für die Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs hatte die ALD-Leitung zudem vorgeschlagen „Für die Lärmvorsorge bei Motorradstrecken sollte zudem statt des Jahresmittelwerts der Fahrzeugmengen wie beim Flugverkehr von den 6 verkehrsreichsten Monaten ausgegangen bzw. Emissionszuschläge für die besonders schutzwürdigen Zeiten (Sonn- und Feiertage) eingeführt werden. Dies wäre vor allem dann wichtig, wenn die RLS-19 auch für Sanierungsmaßnahmen eingeführt wird.“

Dies wird in einem Beitrag des ALD-Leitungsmitglieds D. Schreckenberg für die dpa (abgedruckt z.B. im  Greenpeace-Magazin) aus Sicht der Lärmwirkung begründet:
D. Schreckenberg „sieht neben der Lärm-Begrenzung am Fahrzeug selbst noch eine andere Notwendigkeit: Die durch Motorräder entstehende Lärmbelastung müsste wirkungsbezogener erfasst werden. Weil Motorradlärm nämlich vor allem an Wochenenden im Sommer die Menschen belaste, sei der bislang erfasste Jahresdurchschnittswert nicht aussagekräftig, sagte Schreckenberg. Die Forschung zeige, dass mit dem Lärmpegel eines «Sommersonntags» die Belästigung für die Anwohner deutlich besser vorauszusagen sei als mit dem Jahrespegel. Orientieren könne man sich an der Messung von Fluglärm: Dafür werde anstelle des Jahresdurchschnitts bereits jetzt ein Dauerschallpegel aus den Flugbewegungen in den Sommermonaten, also den Monaten mit dem meisten Flugverkehr, ermittelt.“