Verkehrslärmschutz-Gesetz
Der neue Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, hat in einem Interview mit der Nachrichtenagentur DAPD Ende 2009 einen neuen Anlauf für ein Verkehrslärmschutzgesetz gefordert. „Die Menschen sind dem Lärm an vielen Stellen zum Teil schutzlos ausgeliefert. Bisher haben wir beim Lärm nur viele Einzelregelungen, die aber keinen wirklich konsistenten Schutz der Bevölkerung gewährleisten. Grenzwerte für Verkehrslärm gibt es zum Beispiel nur für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Verkehrswegen, nicht aber für bestehende. Dort liegt aber das vordringliche Problem. … Wir müssen uns vor allem darüber klar werden, welche Lärmlevel wir eigentlich erreichen wollen. Wir haben an vielen Stellen in Deutschland immer noch Lärmbelastungen über 65 Dezibel am Tage und über 55 Dezibel in der Nacht. Die Weltgesundheitsorganisa-tion sagt, dass wir schon oberhalb von 40 Dezibel nachts mit Gesundheitsbeeinträchtigungen rechnen müssen. Das zeigt doch, wie groß der Handlungsdruck ist. Deshalb plädieren wir dafür, jetzt kurzfristig eine Obergrenze von 55, dann von 50 und langfristig von 40 Dezibel für die Nacht anzustreben. Das wäre eine erste Festlegung, an der sich alle Verkehrsträger und Infrastrukturplaner orientieren müssten.“
Das vollständige Interview ist hier abrufbar.
Es sei hier ein kleiner geschichtlicher Rückblick erlaubt: Initiativen zu einem Verkehrslärmschutz-gesetz hat es schon zu einer Zeit gegeben, als die Motorisierung in Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten war, siehe z. B. die 152. Sitzung des Bundeskabinetts unter Kanzler Adenauer am 21.Juni 1961, die sich mit verschiedenen Verkehrslärmquellen beschäftigt hat:
„Der Bundeskanzler (K. Adenauer) bemerkt, daß am Vortag ein Hubschrauber durch mehrfaches Überfliegen des Bonner Raums in geringer Höhe die Bevölkerung in beträchtlichem Umfang beläs-tigt habe. Staatssekretär Hopf berichtet, daß bei diesem Flug Auf¬nahmen für einen Dokumentarfilm des Westdeutschen Fernsehens gemacht worden seien und daß hierzu ein Hubschrauber von der Bundeswehr unentgelt¬lich zur Verfügung gestellt worden sei. Er sei persönlich im Zweifel, ob diese Unterstützung durch die Bundeswehr angebracht gewesen sei. Der Flug sei auf seine Veranlassung vorzeitig abgebrochen worden.
In diesem Zusammenhang weist der Bundesminister der Finanzen darauf hin, daß nach seinen Feststellungen auf dem Flughafen Düsseldorf-Lohausen die Schutzbestimmungen gegen die Lärmbelästigung durch Flugzeuge nicht eingehalten würden. Die dortige Bevölkerung sei daher einer fast untragbaren Belästigung ausgesetzt. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die geplante Verlängerung der Startbahn des Flughafens durch ein Brückenbauwerk über die Bahnan-lagen hinweg hin . Der Bundeskanzler bemerkt hierzu, daß in Neuss ähnliche Klagen laut würden und daß auch der von Hangelar ausgehende Sportflugbetrieb an Sonntagen beträchtliche Unruhe verursache. Der Bundesminister für Verkehr nimmt zu diesen Punkten eingehend Stellung.
Der Bundeskanzler weist allgemein auf die gesundheitsgefährdenden Wirkungen des Ver-kehrslärms, insbesondere in den Städten, hin und hält es für wichtig, daß der übermäßige Verkehrslärm mit allen möglichen Mitteln, gegebenenfalls auch durch ein Gesetz, bekämpft wird“.
12.03.2010

