Umweltbericht 2010
Am 30. November 2010 hat das Bundeskabinett den Umweltbericht 2010 beschlossen, der auch umfangreiche Aussagen zum Lärmschutz enthält.
- Die Bundesregierung nimmt die Aussagen des Umweltbundesamtes zu den gesundheitlichen Risiken des Verkehrslärms ernst: „Das Umweltbundesamt schätzt aufgrund von Studien, dass in Deutschland jährlich bis zu 4.000 Herzinfarktfälle auf Straßenverkehrslärm zurückzuführen sind. Die Vermeidung bzw. der Schutz vor Verkehrslärm ist deshalb auch aus gesundheitlicher Sicht ein Kernelement nachhaltiger Verkehrspolitik.“ (S. 160).
- Der Umweltbericht thematisiert den Bezug des Lärmschutzes zur Umweltgerechtigkeit: „Nachhaltige Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft bedeutet auch gerechte Entwicklung. Daher müssen wir das Thema Umweltgerechtigkeit weiter im Blick behalten. Die sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen sind von Umweltbelastungen (vor allem durch Lärm und Luftschadstoffe) regelmäßig stärker belastet als andere Teile der Bevölkerung. Besonderes Augenmerk müssen wir aber auch auf jene Teile der Bevölkerung richten, die besonders empfindlich auf Umweltbelastungen reagieren.“ (S. 162).
- Die Bundesregierung sieht weiteren Bedarf in der Lärmwirkungsforschung: „Um die Beurteilungsmaßstäbe für die bedeutenden Lärmquellen zielgerichtet fortzuentwickeln und erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen identifizieren und umsetzen zu können, sind fundierte Kenntnisse über die Wirkungen der Lärmimmissionen erforderlich. Dabei geht es sowohl um erhebliche Belästigungen als auch um Gesundheitsrisiken. Dies gilt auch für die Wirkungen tonhaltiger Geräusche, vor allem in tiefen Frequenzbereichen, um die Effizienz der Lärmminderungsmaßnahmen zu sichern. Deshalb ist weitere Forschung zu diesem Themenkomplex geplant.“ (S. 188/189)
- Beim Schutz vor Verkehrslärm bezieht sich der Umweltbericht u. A. auf das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II von 2009 mit den dort angegebenen Minderungszielen (siehe ALD-Newsletter 3 und 4) und stellt die jüngst erfolgten Intensivierungen der Verkehrslärmschutzpolitik heraus:
- die Verdopplung der Mittel für die Lärmsanierung an Bundesstraßen und Schienenwegen auf insgesamt 150 Millionen Euro pro Jahr;
- weitere 100 Millionen Euro aus den Konjunkturpaketen der Bundesregierung für innovative Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes;
- der Förderzweck Lärmsanierung kommunaler Straßen im Konjunkturpaket II für die Jahre 2009 bis 2011.
- Für die weitere Minderung des Verkehrslärms ist u. A. geplant:
- Verschärfung der Lärmgrenzwerte für neue Verkehrsflugzeuge im Rahmen der ICAO
- Fortschreibung der Grenzwerte für Kraftfahrzeuge (seit 1995 unverändert!): „Dabei ist darauf zu achten, dass eine reale Geräuschverbesserung eintritt und die Grenzwerte nicht nur verfahrensbedingt herabgesetzt werden.“ Auch mit der „Förderung der Elektromobilität setzt er (der Bund) einen Akzent für Lärmschutz an der Quelle, der perspektivisch vor allem verkehrsreiche Kreuzungen innerorts von störendem Verkehrslärm entlasten wird.“ (S. 231)
- Eine Verschärfung der Geräuschgrenzwerte für Schienenfahrzeuge auf der Grundlage des von der Bundesregierung geförderten Forschungsvorhabens „Leiser Zug auf realem Gleis“ wird angestrebt. „Als Anreiz zur Entwicklung und zum Einsatz moderner geräuscharmer Technik soll außerdem ein lärmabhängiges Trassen-preissystem eingeführt werden – zunächst auf nationaler Ebene, bevor voraussichtlich ab 2016 auch auf europäischer Ebene eine Verpflichtung zur Einführung eines solchen Systems bestehen wird. Ein entscheidender und kritischer Punkt für das Gelingen dieses Projektes sind die Entwicklung und die Verfügbarkeit der sogenannten LL-Verbundstoffsohlen, welche eine kostengünstige Umrüstung vorhandener Güterwagen auf lärmarme Bremstechnik erlauben“. (S. 231/232)
Den kompletten Umweltbericht 2010 finden Sie hier.

