Flugrouten des BBI
Die Deutsche Flugsicherung hat dazu kürzlich einen ersten Entwurf vorgelegt, der mit Fokus auf die Flugsicherheit aber bereits auch Lärmauswirkungen berücksichtigen soll.
Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld aus dem Jahr 2004 betrachtet das nähere Umfeld des Flughafens. Grundlage waren parallele An- und Abflugrouten auf hypothetisch angenommenen Routen. Eine im selben Jahr erlassene Vorschrift (International verbindliche Richtlinie der International Civil Aviation Organization) schreibt aber stattdessen einen Winkel von 15° zwischen den Abflugrouten bei gleichzeitigem Betrieb der Startbahnen vor. Parallele Abflugrouten sind danach nicht möglich. Die Landungen erfolgen dagegen weiterhin parallel.
Die Flugrouten verlaufen nun woanders mit weitreichenden Folgen: die Konturen der Schutzzonen aus dem Planfeststellungsbeschluss stimmen nicht mehr. Darüber hinaus ändert sich auch in größerer Entfernung die Belastung für manche Umlandgemeinden erheblich. Menschen die davon ausgingen, von nur wenig Fluglärm getroffen zu werden, finden sich nun unter einer Abflugroute wieder. Aber auch Gemeinden, die sich bislang sehr starken Beeinträchtigungen ausgesetzt sahen, erfahren durch die Verlagerung eine Entlastung.
Die Fluglärmkommission hat nun die nicht leichte Aufgabe, den vorliegenden Entwurf zu bewerten, Einwände zu sammeln, weitere Lärmminderungsmaßnahmen zu entwerfen und dies der zuständigen Behörde, dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BaF) vorzutragen. Dazu ist sowohl Sachverstand aber auch Erfahrung in Mediationsverfahren nötig. Denn, wie bei Verlagerungen von Lärmquellen üblich, wird es neben Entlasteten auch neue Betroffene geben. Dieser gerade erst begonnene Prozess soll aber so schnell wie möglich zu Ende gebracht werden. Schließlich wollen die Betroffenen umgehend wissen, worauf sie sich einzustellen haben. Abschließend werden dann das Bundesjustizministerium und das Umweltbundesamt beteiligt, bevor die neuen Flugrouten spätestens 3 Monate vor Eröffnung des Flugbetriebs in Kraft treten.
22.10.2010

