Lärmabhängige Trassenpreise
Lärmabhängige Trassenpreise werden aktuell als Instrument zur Minderung des Schienenverkehrslärms intensiv in Deutschland und der EU diskutiert. Die Regierungskoalition will sie in dieser Legislaturperiode einführen (siehe hier). Im Pilotprojekt „Leiser Rhein“ erarbeitet zurzeit eine Arbeitsgruppe der Bundesministerien für Verkehr, Umwelt, Finanzen und Wirtschaft Optionen für die Gestaltung lärmabhängiger Trassenpreise (siehe hier). Auch die besonders betroffenen Bundesländer (Rheinland-Pfalz etc.) haben Vorschläge zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise gemacht.
Die Bundesratausschüsse für Verkehr, Innere Angelegenheiten und Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben inzwischen mit der Beratung vom 24.9.2010 dem Bundesrat empfohlen, den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) – Bundesratsdrucksache 553 / 10 – zum Erlass einer Rechtverordnung zuzuleiten (siehe hier).
Mit dem Verordnungsantrag des Landes Rheinland-Pfalz wurde die Gewährung eines Trassenpreisabschlages durch eine Änderung der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung für Güterwagen beantragt, die die Lärmkennwerte der Technischen Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ des konventionellen transeuropäischen Bahnsystems für neue Schienenfahrzeuge erfüllen. Dieser Benutzervorteil soll außer für Neufahrzeuge insbesondere für Bestandsfahrzeuge, die mit lärmarmen Verbundstoffbremssohlen nachgerüstet und so die Kennwerte der o. g. Norm erfüllen, in Anspruch genommen werden können. Zusätzliche Boni sollen für Güterwagen gewährt werden, die die Grenzwerte der TSI Lärm deutlich unterschreiten (um 5 bzw. 8 dB(A)).
Hierdurch wird für die Eisenbahnverkehrsunternehmen und die Wagenhalter ein Anreiz geschaffen, ihre Wagen möglichst frühzeitig auf eine lärmarme Technik umzurüsten und weitere Innovationen zur Lärmminderung einzuführen.
Insbesondere im Nachtzeitraum verursacht der Güterzugverkehr hohe Lärmbelastungen, die u. a. auch Gegenstand vieler Beschwerden von Anwohnern sind. Durch die Nachrüstung von Verbundstoffbremssohlen ist eine hohe Lärmminderung pro Güterzugwagen erreichbar. Damit diese Maßnahme möglichst effektiv wirken kann, muss möglichst schnell ein Großteil der Güterwagen entsprechend umgerüstet werden. Um diese Umstellung zu beschleunigen, erscheint der mit dem Verordnungsantrag vorgeschlagene Benutzervorteil für umgerüstete Güterzugwagen ein geeignetes Mittel.
Für alle Städte ist eine solche Reglung von Bedeutung, da nächtlicher Güterzugverkehr gerade in dichtbesiedelten Bereichen hohe Lärmbetroffenheiten verursacht was auch dadurch dokumentiert wird, dass in Städten mit vorliegender Lärmaktionsplanung ein Großteil der Hinweise bei der Öf-fentlichkeitsbeteiligung sich auf diese Problematik bezogen haben. Vor allem für die Lärmentlastung an der Rheinschiene durch den Güterverkehr kann hiermit eine wesentliche Lärmminderungsmaßnahme umgesetzt werden.
Der ALD unterstützt daher diese Initiative und erwartet auf Grund der hohen Handlungsdruckes ihre kurzfristige Umsetzung.
Die europäische Kommission hat im Rahmen der Revision der Richtlinien zum ersten Eisenbahnpaket im September 2010 ebenfalls die europaweite verbindliche Einführung von lärmabhängigen Trassenpreisen vorgeschlagen (Vorschlag für eine EU-Richtlinie siehe hier).
Artikel 31 (5) des Entwurfs besagt: „Erlauben die Unionsrechtsvorschriften für den Straßengüterverkehr eine Anlas-tung der Kosten von Lärmauswirkungen, so sind die Wegeentgelte zu ändern, um den Kosten von Lärmauswirkungen des Zugbetriebs gemäß Anhang VIII Nummer 2 Rechnung zu tragen. Anhang VIII Nummer 2 kann anhand der gewonnenen Erfahrungen nach dem Verfahren in Artikel 60 geändert werden, insbesondere zur Bestimmung der Bestandteile der differenzierten Wegeentgelte.“
Anhang VII lautet: „Für lärmabhängige Wegeentgelte gemäß Artikel 31 Absatz 5 gelten die folgen-den Anforderungen:
- Bei der Differenzierung der Wegeentgelte ist zu berücksichtigen, inwieweit ein Zug aus Fahrzeugen besteht, die die in der Entscheidung der Kommission 2006/66/EG (TSI „Lärm“) festgelegten Lärmgrenzwerte einhalten.
- Vorrangiges Augenmerk wird auf Güterwagen gelegt.
- Lärmabhängige Wegeentgelte für Güterwagen müssen innerhalb einer angemessenen Zeit die Amortisierung von Investitionen ermöglichen, die dazu dienen, Güterwagen mit der öko-nomisch sinnvollsten und verfügbaren geräuscharmen Bremstechnik nachzurüsten.
- Darüber hinaus können Wegeentgelte noch weiter differenziert werden, unter anderem
- nach der Tageszeit, insbesondere im Hinblick auf nächtliche Lärmbelastungen;
- nach der Zugzusammensetzung und ihrer Auswirkung auf die Lärmemissionen;
- nach der Schutzwürdigkeit des betreffenden Gebiets in Bezug auf Lärmemissionen;
- durch zusätzliche Lärmemissionsklassen mit deutlich niedrigeren Grenzwerten als die unter Buchstabe a.“
Bemerkenswert ist die gegenüber früheren Vorschlägen neu eingeführte Kopplung der Einführung lärmabhängiger Trassenpreise an entsprechende Regelungen beim Straßengüterverkehr. Bekanntlich sieht der Entwurf des Rates der Europäischen Union vom 29.07.2010 für die Revision der Richtlinie zur Lkw-Maut die Option eines lärmbezogenen örtlich und zeitlich differenzierten Zuschlags vor (siehe hier, Article 7c: „The external cost charge may be related to the cost of traffic-based air pollution. On road sec-tions crossing areas with concentration of population exposed to road traffic based noise pollution, the external cost charge may include the cost of traffic-based noise pollution.”)
Die Vorschläge der Kommission entsprechen somit dem, was ALD und DEGA zum Motto „Kostbare Ruhe, teurer Lärm“ des Tag gegen den Lärm 2010 gefordert haben:
„Die Deutsche Gesellschaft für Akustik (DEGA) und der Arbeitsring Lärm der DEGA (ALD) halten es … für dringend erforderlich, dass:
- verbesserte Verfahren zur genaueren Ermittlung aller Lärmfolgekosten entwickelt und bereitgestellt werden,
- alle Lärmfolgekosten bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt werden,
- verbesserte ökonomische Instrumente zur Internalisierung externer Lärmkosten implementiert werden, etwa durch die Einführung lärmabhängiger Infrastrukturnutzungsentgelte (z.B. Maut, Trassenpreise und Flughafengebühren) für alle Verkehrs- und Fahrzeugarten.
Ruhe ist kostbar und kann teuer sein, aber sie vermeidet auch teuren Lärm.“
(Siehe den vollständigen Text der Pressemitteilung auf den Internetseiten des Tag gegen Lärm.)
22.10.2010

