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Lärmschutzthemen im Fokus

Klassenraumakustik

Es ist gesellschaftlicher Konsens, die Zukunftsaussichten der Kinder zu verbessern. Hierzu wird u. A. „Kinderlärm“ im Immissionsschutzrecht privilegiert.

Akustisch geeignete Unterrichts- und Aufenthaltsräume führen zu einer deutlichen Verringerung der Lärmentstehung und fördern dauerhaft ruhige Verhaltensweisen der Kinder und Jugendlichen. Sie sind deshalb notwendiger Bestandteil einer auf dem Vorsorgeprinzip basierenden Lärmschutzstrategie und stellen eine konsequente Ergänzung der Anstrengungen für eine kinderfreundliche Gesellschaft dar.

Dieser wichtige Aspekt wurde in Schulen und Kindertagesstätten lange vernachlässigt. Als Folge von halligen Räumen treten unnötig hohe Geräuschpegel auf, die die Unterrichtsqualität beeinträchtigen und Lehrer und Schüler belasten. Dauerhafte Lern- und Konzentrationsprobleme sowie eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens und der Gesundheit von Schüler(inne)n, Lehrer(inne)n und Kindertagesstättenpersonal sind die Folgen. Das bestätigen Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen vom Bund und von verschiedenen Bundesländern (u. A.. BAUA: „Lärm in Bildungsstätten“, BW: „Lärmschutz für kleine Ohren“, HE: „Lärmminderung an Schulen“, RP: „Merkblatt Lärmschutz in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen“, SL: „Merkblatt zur Schulraumakus-tik“). Die Kultusministerkonferenz hat sich mehrmals mit dem Thema befasst und in verschiedenen Bundesländern wurden Modellprojekte mit positiven Ergebnissen durchgeführt. Praktisch bedeutet der Stand der Technik, dass in jedem Unterrichts- und Aufenthaltsraum eine Akustikdecke vorhanden sein muss. Das Grundproblem der Umsetzung besteht mangels rechtlicher Grundlagen in der fehlenden Finanzierung der Kosten für die nachträgliche Umgestaltung der Räume bzw. in der hinreichenden Ausstattung beim Neubau. Die Kosten der durch schlechte Raumakustik bedingten Frühpensionierungen oder Krankheitsausfälle von Lehrer(inne)n und Kindertagesstättenpersonal überschreiten die notwendigen Investitionskosten zur akustischen Sanierung deutlich (Prof. Stephenson, Lärmbekämpfung Bd. 4 - Juli 2009). Der durch den geringen Lernerfolg entstehende volkswirtschaftliche Schaden ist hier noch nicht berücksichtigt. Koordinierte Maßnahmen fehlen u. A. wegen mangelnden rechtlichen Verankerungen und der nicht geklärten Zuständigkeit der Finanzierung. Da es sich um bauliche Probleme, analog der energetischen Sanierung handelt, liegt die Umsetzung in der Hand der Bauressorts der Länder.

Nur mit Hilfe eines bundesweiten Konzeptes ist es möglich, die Beachtung der in der DIN 18041 dargestellten raumakustischen Anforderungen an Schulräumen und Räumen in Kindertagesstätten durchzusetzen. Deshalb haben die Umweltminister(innen) und -senator(inn)en mit Beschluss vom 27. Mai 2011 die Bauministerkonferenz gebeten,

  1. eine Ergänzung der Liste einzuhaltender technischer Baustimmungen um die DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen“ vom Mai 2004 zu veranlassen, damit über die Anwendung dieser Norm sichergestellt wird, dass die Raumakustik beim Neubau oder nach der Rekonstruktion von Schulen und Kindergärten dem Stand der Technik entspricht,
  2. ein Konzept zu entwickeln, wie bestehende Unterrichts- und Kindertagesstättenräume bei Sanierungen auch akustisch nachgerüstet werden können.

Der ALD hat sich mit dieser Thematik schon länger befasst. Insbesondere Herr Lehming hat sich als stellvertretender ALD-Leiter in den verschiedensten Gremien dafür eingesetzt, einen Beschlussvorschlag für die Bauministerkonferenz auszuarbeiten. Der ALD wird im nächsten Jahr durch eine öffentliche Veranstaltung den in Gang gekommenen Prozess weiterhin konstruktiv be-gleiten.

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