Luftverkehrsteuergesetz
Als beim Bundestag registrierter Verband wurde der ALD im Juli 2010 gebeten, zum Referentenentwurf des Finanzministeriums für ein Luftverkehrsteuergesetz Stellung zu nehmen.
Stellungnahme des ALD zum Referentenentwurf für ein Luftverkehrsteuergesetz; Anhörung der Verbände
Die ALD-Leitung hat die folgende Stellungnahme abgegeben:
- Die Erhebung einer Ticketabgabe wird grundsätzlich begrüßt. Der Flugverkehr ist nach Aussagen des Umweltbundesamtes mit insgesamt fast 11,5 Mrd. €/Jahr der am höchsten subventionierte Verkehrsträger (Energiesteuerbefreiung des Kerosins 7,23 Mrd. €/Jahr, Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge 4,35 Mrd. €/Jahr, Stand 2008). Die geplante Ticketabgabe trägt deshalb zur Schaffung fairerer Rahmenbedingungen für die Verkehrsträger bei, vor allem für den klimafreundlicheren Schienenpersonenverkehr.
- Die Abgabe sollte aber aus ökologischen und sozialen Gründen beim Personenverkehr, soweit diese von der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft vorgesehen sind, nach Tarifklassen (Economy, Business, First Class) differenziert werden, da die personenbezogenen Umweltbelastungen mit dem jeweiligen Platzbedarf ansteigen. Sie sollte ferner grundsätzlich auch auf den Frachtbereich ausgedehnt werden.
- Der ALD bedauert es vor allem, dass die ursprünglich geplante Berücksichtigung des Lärms (siehe „Eckpunkte der Bundesregierung für die weitere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014“ vom 07.06.2010) nicht umgesetzt worden ist. Wir schlagen deshalb vor,
- dass zum einen für Starts während des Nachtzeitraums (22-6 Uhr) ein Zuschlag erhoben wird;
- dass zum anderen die Abgabe kostenneutral nach den Geräuschemissionen der Flug-zeuge gestaffelt wird (Zuschlag für laute, Abschlag für leise Flugzeuge). Für diese Staffe-lung könnte der ACI Aircraft Noise Rating Index von 2010 zu Grunde gelegt werden, der 8 Emissionsklassen auf der Grundlage der Geräuschzulassungswerte nach ICAO Annex 16 bildet. Diese Klassifizierung sollte die technisch überholte Bonusliste des BMVBS ablösen.
- Wir schlagen den Nachtzuschlag vor, damit dem Reisenden bei der Buchung signalisiert wird, dass nächtliche Flüge zu besonderen Lärmbelastungen führen. Neben der Steuerungswirkung würde somit auch das Umweltbewusstsein geschärft werden.
- Die Differenzierung des Ticketzuschlags nach Geräuschemissionen zielt eher auf das Dispositionsverhalten und die Beschaffungs- und Nachrüstungsstrategien der Fluggesellschaften. Wir halten momentan eine einheitliche Vorgabe von Emissionsklassen und daraus abgeleiteten preislichen Differenzierungen für geeigneter als die zurzeit bereits eingesetzten lärmabhängigen Landegebühren, die auf den deutschen Flughäfen sehr unterschiedlich gestaltet sind und nach Aussagen des Umweltbundesamts relativ geringe steuernde Wirkung gezeigt haben. Mittelfristig sollten beide Instrumente aber auf der Basis aktueller Emissionsdaten harmonisiert werden.“
Aktuell plant die Bundesregierung eine dreistufige Steuer ab 2011, deren Höhe allein von der ge-flogenen Entfernung abhängt. Die vom ALD vorgebrachten Änderungsvorschläge sind also nicht berücksichtigt worden. Wir werden deshalb unsere Argumente erneut im Anhörungsverfahren ein-bringen.

